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Schleuse Spandau wegen Wassermangel außer Betrieb

Ausgabejahr 2022
Datum 12.08.2022

Der Betrieb der Schleuse Spandau wird ab 13.08.2022 bis einschließlich 26.08.2022 eingestellt. Umfahrungsmöglichkeiten bestehen für die Güterschifffahrt vorzugsweise über den Havelkanal und für Sportboote über die Schleuse Plötzensee.

Der Betrieb der Schleuse wird wiederaufgenommen, sobald sich die Wassersituation in der Stauhaltung Spandau anhaltend verbessert.
Die anhaltende Trockenheit im Einzugsgebiet der Havel führt bereit seit Wochen zu einem Absinken des Wasserstandes in der Stauhaltung Spandau (Havel-Oder-Wasserstraße) von ca. 1 cm pro Tag. Ein weiteres Absinken in dieser Größenordnung kann absehbar die Trinkwasserversorgung im Land Berlin beeinträchtigen. Daher wird das WSA Spree-Havel den Betrieb der Schleuse Spandau vorübergehend einstellen. Mit dieser Maßnahme trägt das WSA Spree-Havel zur Sicherung des Wasserstandes in der Stauhaltung und damit auch zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit der Berliner Bevölkerung bei. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in enger Abstimmung mit dem Land Berlin und steht im Zusammenhang mit weiteren Maßnahmen, die vom Land Berlin ergriffen werden.

Die Verkehrsfunktion der Bundeswasserstraßen im Berliner Stadtgebiet bleibt trotz der Betriebseinstellung der Schleuse Spandau erhalten. Güterschiffe können die Relation Havel-Oder-Wasserstraße (HOW) – Untere Havel-Wasserstraße (UHW) über den Havelkanal befahren. Für Sportboote steht die Schleuse Plötzensee als kürzeste Umfahrung der Schleuse Spandau zur Verfügung. Die Schleuse Plötzensee hat von Montag bis Samstag von 6-22 Uhr und Sonntag von 7-22 Uhr und geöffnet. Weitere Schleusenbetriebszeiten und finden Sie unter www.ELWIS.de

Das WSA Spree-Havel ist u. a. zuständig für den Betrieb und die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen im Berliner Stadtgebiet, wie UHW und HOW und die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs auf den Bundeswasserstraßen.

Über Fragen der Wasserbewirtschaftung (z. B. Wasserstände oder Abflussmengen) entscheidet das WSA im Einvernehmen mit den zuständigen
Wasserbehörden der Länder.