Navigation und Service

Gefahren beim Wassersport auf Bundeswasserstraßen durch Nichtbeachtung von Verkehrsvorschriften

Ausgabejahr 2022
Datum 24.06.2022

In den Sommermonaten wird der Bereich Leine/Ihme von vielen Freizeitsportlern (Wasserskiläufer, Kanuten, Standuppaddeling-Boards, Schwimmer, usw.) genutzt.

Leider ist die intensive Nutzung der Verkehrsfläche „Bundeswasserstraße Leine/Ihme“ auch mit vielen Gefahren verbunden. Verkehrsreglungen sind nicht jedem bekannt, Schwimmer überschätzen ihre Leistungsfähigkeit, Geschwindigkeiten herannahender Fahrzeuge werden unterschätzt, Brückenspringer gefährden sich und andere, usw.

Für ein sicheres „Miteinander“ der unterschiedlichen Wasserstraßennutzer ist es aber unabdingbar, die geltenden Verkehrs- und Verhaltensregelungen zu kennen und anzuwenden.

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mittellandkanal / Elbe-Seitenkanal (WSA MLK / ESK) gibt folgende Hinweise:

Von allen Nutzern der Wasserstraßen sowie auch von Fahrzeugen ohne Kennzeichnungs- und Führerscheinpflicht sind die Regelungen der Binnenschifffahrtsstraßenordnung zu beachten:

Jeder auf der Wasserstraße hat sich so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden!

In der Nähe von Schleusen, Brücken, Liegestellen, Häfen, Pumpwerken und Wehren ist bis 100 m oberhalb und unterhalb das Baden und Schwimmen lebensgefährlich und verboten.

„Brückenspringer“ bringen sich in Lebensgefahr; Treibhölzer schweben nicht sichtbar unterhalb der Wasseroberfläche und stellen eine große Gefahr dar. Die Wassertiefen in den Uferzonen sind mit 1,0 - 2,5 m erheblich geringer als in der Fahrrinne.

 Das Treibenlassen mit Booten oder Flößen stellt eine weitere Gefahr für sich und andere da. Die Fahrzeuge können nicht, wie geboten, sicher manövrieren oder ausweichen.

 Luftmatratzen oder Schwimmhilfen jeglicher Art sind auf den Bundeswasserstraßen verboten.

 Eltern werden gebeten, mit ihren Kindern über die Gefahren und Verbote zu sprechen um sie zu schützen.

 Auch auf dem Wasser gilt für alle Verkehrsteilnehmer die 0,5 Promillegrenze!

 Herr Mike Burckhardt, zuständiger Schifffahrtssachbearbeiter im WSA MLK / ESK:

 „Alle Verkehrsteilnehmer, also auch Schwimmer, Standuppaddler, Ruderer usw., haben sich so zu verhalten, dass kein Menschenleben gefährdet oder die Schifffahrt behindert wird.

Das Ziel ist es, ein rücksichtsvolles Miteinander aller Nutzer der Bundeswasserstraße sicherzustellen“.

Wichtige Informationen für Wassersportler finden Sie unter: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/WS/sicherheit-auf-dem-wasser-2018.html?nn=13190

Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung ist im Internet unter https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/BinSchStrO/BinSchStrO-node.html abrufbar.

Weitere Auskünfte erteilt das:

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt

Mittellandkanal / Elbe-Seitenkanal

Ludwig-Winter-Straße 5

38120 Braunschweig

Tel.:   0531/86603-0 

Fax:   0531/86603-1400