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Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit am Großen Wehr Sachsenhausen

öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen

Ausgabejahr 2021
Datum 24.11.2021

Im Auftrag der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes plant das Wasserstraßen-Neubauamt Berlin die Herstellung der Ökologischen Durchgängigkeit einschließlich Ersatzneubau des Großen Wehres Sachsenhausen in Oranienburg.

Das Vorhaben besteht im Wesentlichen aus:

  • dem Bau einer Fischaufstiegs- und einer Fischabstiegsanlage am großen Wehr Sachsenhausen
  • dem Bau einer Fischaufstiegsanlage am Festen Wehr Sachsenhausen
  • dem Ausbau des Großen Wehrarmes Sachsenhausen von km 0,900 bis km 1,025
  • dem Ersatzneubau des Großen Wehres Sachsenhausen km 0,972
  • der Herstellung der zugehörigen Betriebsflächen einschl. einer Zufahrt von der Chausseestraße
  • dem Ersatzneubau der Straßenbrücke zur Überführung der Chausseestraße über den Großen Wehrgraben Sachsenhausen
  • den notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für nicht vermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft und bedarf nach §§ 14 ff. Bundeswasserstraßengesetz der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens.

Mit Bekanntmachung 3800R25-422.03/0001/Mär-003 vom 05.11.2021 hat die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt als zuständige Planfeststellungsbehörde die öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Zeitraum 22.11.2021 bis 21.12.2021 bekannt gegeben.

Die Unterlagen liegen im Foyer des Bauamtes Oranienburg sowie im Ratssaal des Rathauses Kremmen zur allgemeinen Einsicht bereit und stehen seit dem 22.11.2021 auch im Internet unter www.gdws.wsv.bund.de zur Einsicht zur Verfügung.

Insgesamt rechnet die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes mit Investitionsausgaben in Höhe von ca. 12 Mio. €, vollständig finanziert durch den Bund. Die Bauausführung für die Ersatzneubauten der beiden Wehre soll in den Jahren 2024/25 erfolgen. Die neue Straßenbrücke kann dann ab dem Jahr 2026 errichtet werden.

Hintergrundinformationen

Das Große Wehr Sachsenhausen (Baujahr 1892) verfügt aktuell über vier Wehrfelder von je 3,50 m Öffnungsweite. Die Wehrverschlüsse aus genieteten Rollschützen werden noch handmechanisch bedient. Die letzte Grundinstandsetzung des Wehres erfolgte im Jahr 1957.

Nach 129 Betriebsjahren ist die alte Wehranlage abgängig und muss durch einen funktionsgleichen Neubau ersetzt werden. Dieser soll ca. 30 m stromab des vorhandenen Wehres errichtet werden.

Die vorhandene Wehrbrücke zur Überführung der Chausseestraße ist auf den Wehrwangen gegründet und soll ebenfalls durch eine neue Brückenanlage ersetzt werden. Diese soll konstruktiv getrennt von der neuen Wehranlage errichtet werden. Der ursprüngliche Brückenüberbau musste bereits im Jahr 2000 abgebrochen und durch einen bis heute genutzten provisorischen Überbau ersetzt werden. Aufgrund eines Änderungsverlangens der Stadt Oranienburg erhält die neue Brückenanlage auf der Südseite einen kombinierten Geh- und Radweg sowie auf der Nordseite einen Radweg. Aus naturschutzfachlichen Gründen muss der Ersatzneubau lagegleich zu der vorhandenen Brücke und unter Vollsperrung für den Straßenverkehr errichtet werden. Für die Dauer der Bauzeit soll eine Behelfsbrücke für zu Fuß Gehende und Radfahrende errichtet werden. Für den Kraftfahrzeugverkehr muss, in zeitlicher Abstimmung mit den dann aktuellen anderen Straßenbauvorhaben in Oranienburg, eine vorrübergehende Umleitung eingerichtet werden. Da der Ersatzneubau der Brücke erst nach der Inbetriebnahme der neuen Wehranlage erfolgen kann, gibt es noch keine konkreten Termine für die vorrübergehende Umleitung des Straßenverkehrs.

Etwa 300 m unterhalb des Großen Wehres Sachsenhausen befindet sich das Feste Wehr Sachsenhausen (Baujahr 1909). Dieses besteht aus einer 15,0 m breiten festen Wehrschwelle, die ursprünglich errichtet wurde um das Gewässerbett der Havel zu stabilisieren. Beide Wehre verhindern derzeit eine flussaufwärts gerichtete Durchwanderbarkeit der Havel in die Stauhaltung Sachsenhausen.

In Umsetzung ihrer gesetzlichen Aufgaben nach § 34 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), stellt die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes daher nun auch die ökologische Durchgängigkeit an den beiden Wehren her.

Dazu ist für das Große Wehr Sachsenhausen die Errichtung eines Umgehungsgerinnes als Raugerinne mit Beckenstruktur vorgesehen. Der Fischabstieg soll durch einen Bypass zwischen dem Wehr und der Fischaufstiegsanlage gewährleistet werden. Aus hydraulischen Gründen, und für die Errichtung einer Otterberme, muss auch das Gewässerbettprofil unter der Straßenbrücke erweitert werden.

Im Bereich des Festen Wehres gestatten die örtlichen Randbedingungen den Ersatz des Wehres durch ein gewässerbreites Raugerinne mit Beckenstruktur.

24.11.2021: Gesamtlageplan - Auszug aus Beilage 3-4 der Planfeststellungsunterlagen Quelle: WNA Berlin

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter Oder-Havel und Spree-Havel betreiben für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes in der Region Berlin-Brandenburg 1.474 km Wasserstraßen, das Schiffshebewerk Niederfinow sowie 71 Schleusen, 77 Wehre und 294 WSV-eigene Brückenanlagen. Das Wasserstraßen-Neubauamt Berlin investiert im Auftrag des Bundes ca. 40 Mio. € pro Jahr in den Erhalt sowie den bedarfsgerechten und umweltverträglichen Ausbau dieser Infrastruktur.

Großes Wehr Sachsenhausen 24.11.2021: Großes Wehr Sachsenhausen mit Wehrbrücke zur Überführung der Chausseestraße Quelle: WNA Berlin