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Modernisierungsarbeiten der Republik Polen an der Grenzoder

Ausgabejahr 2023
Datum 16.05.2023

- Weitere Bekanntmachung der Generaldirektion für Umweltschutz der Republik Polen
Die Generaldirektion für Umweltschutz der Republik Polen (GDOŚ) übersandte die Bekanntmachung vom 30.03.2023, Az.: DOOŚ-WDŚZOO.420.38.2022.aka.US.24.
Darin wird mitgeteilt, dass das Verfahren zur Änderung der Entscheidung der GDOŚ vom 16. August 2022 wegen des komplexen Charakters der Sache nicht innerhalb der festgesetzten Frist beendet werden konnte. Als neue Frist für die Erledigung wurde der 31. Mai 2023 festgesetzt.

Die Bekanntmachung der GDOŚ vom 30.03.2023 wird von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt öffentlich bekanntgemacht.

Sie wird ab dem 16.05.2023 für 14 Tage

auf der Webseite der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt:
Umweltverträglichkeitsprüfung der Republik Polen für Modernisierungsarbeiten am Grenzfluss Oder

sowie über das UVP-Portal des Bundes unter:
https://www.uvp-portal.de/de/node/461

einsehbar sein.

Als weiteres Informationsangebot wird zudem ab dem 16.05.2023 angeboten, den Bekanntmachungstext der GDOŚ vom 30.03.2023 bei Bedarf in schriftlicher Form durch Versendung zur Verfügung zu stellen. Anfragen diesbezüglich können an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt auf dem Postweg (GDWS, Gerhart-Hauptmann-Str. 16, 39108 Magdeburg), per Fax: 0228/7090-9017, per E-Mail: Magdeburg.GDWS@wsv.bund.de oder telefonisch: 0228/7090-3608 oder 3610 gerichtet werden.