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Modernisierungsarbeiten der Republik Polen an der
Grenzoder

Ausgabejahr 2023
Datum 31.03.2023

– aktuelle Beschlüsse der Generaldirektion für Umweltschutz der Republik Polen
Die Generaldirektion für Umweltschutz der Republik Polen (GDOŚ) übersandte die Bekanntmachung vom 14.02.2023, Az.: DOOŚ-WDŚZOO.420.38.2022.aka.US.13. Hierin wird mitgeteilt, dass die GDOŚ mittels der Beschlüsse vom 10.02.2023 die Zulassung mehrere Vereine bzw. Organisationen als Beteiligte an dem Verfahren zur Änderung der Entscheidung der GDOŚ vom 16.08.2022 abgelehnt hat.

Die Bekanntmachung der GDOŚ vom 14.02.2023 wird von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt öffentlich bekanntgemacht und ab dem 03.04.2023 für 14 Tage auf folgenden Webseiten einsehbar sein:

Umweltverträglichkeitsprüfung der Republik Polen für Modernisierungsarbeiten am Grenzfluss Oder
Rubrik „Wasserstraßen/Planfeststellung“, Stichwort „Planfeststellungsverfahren“, Überschrift „Umweltverträglichkeitsprüfung der Republik Polen für
Modernisierungsarbeiten am Grenzfluss Oder“

UVP-Portal des Bundes:
https://www.uvp-portal.de/de/node/461

Als weiteres Informationsangebot wird zudem ab dem 03.04.2023 angeboten, den Bekanntmachungstext der GDOŚ vom 14.02.2023 bei Bedarf in schriftlicher Form durch Versendung zur Verfügung zu stellen. Anfragen diesbezüglich können an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt auf dem Postweg (GDWS, Gerhart-Hauptmann-Str. 16, 39108 Magdeburg), per Fax: 0228/7090-9017, per E-Mail: Magdeburg.GDWS@wsv.bund.de oder telefonisch: 0228/7090-3608 oder 3610 gerichtet werden.