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Modernisierungsarbeiten der Republik Polen an der Grenzoder

Ausgabejahr 2022
Datum 28.09.2022

Umweltentscheidung des Regionaldirektors für Umweltschutz in Stettin vom 18. März 2020 (im Folgenden Umweltbescheid) - Bescheid im Widerspruchsverfahren erlassen.

Die Generaldirektion für Umweltschutz der Republik Polen (GDOŚ) hat im Rahmen des Widerspruchsverfahrens zu genanntem Umweltbescheid am 16.08.2022 einen Bescheid erlassen und bat die Bekanntmachung gleichen Datums zu dieser Entscheidung auch in Deutschland bekanntzugeben.

Die Bekanntgabe der Bekanntmachung vom 16.08.2022 erfolgt in Deutschland durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt ab dem
03.10.2022 bis einschließlich 17.10.2022.

Sie ist ab dem genannten Zeitpunkt auf der Webseite der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt: Umweltverträglichkeitsprüfung der Republik Polen für Modernisierungsarbeiten am Grenzfluss Oder

sowie über das UVP-Portal des Bundes unter:
https://www.uvp-portal.de/de/node/461 einsehbar.

Neben der polnischen und deutschen Fassung der Bekanntmachung der GDOŚ vom 16.08.2022 sind als zusätzliches Informationsangebot auf der angegebenen Internetseite überdies der Bescheid der GDOŚ vom 16.08.2022 in polnischer Sprache sowie eine deutsche Fassung der überwiegenden Teile des Bescheides (ohne Gewähr auf inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit) verfügbar.

Vor dem Hintergrund der bestehenden Epidemie wird als weiteres Informationsangebot zudem ab dem 03.10.2022 angeboten, die Bekanntmachungstexte bei Bedarf in schriftlicher Form durch Versendung zur Verfügung zu stellen. Anfragen diesbezüglich können an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt auf dem Postweg (GDWS, Gerhart-Hauptmann-Str. 16, 39108 Magdeburg), per Fax: 0228/7090-9017, per E-Mail: Magdeburg.GDWS@wsv.bund.de oder telefonisch: 0228/7090-3608 oder -3612 gerichtet werden.