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Modernisierungsarbeiten der Republik Polen an der Grenzoder

- Bekanntmachungen der Regionaldirektion für Umweltschutz über die Fristverlängerung für Beschlüsse zur Erläuterung des Inhalts des Umweltbescheids

Ausgabejahr 2022
Datum 27.04.2022

Die Regionaldirektion für Umweltschutz (RDOŚ) übersandte mit Schreiben vom 16.03.2022 zwei Bekanntmachungen vom 16.03.2022, wonach Beschlüsse zur Erläuterung des Inhalts des Umweltbescheids zu einem späteren Zeitpunkt, d. h. bis zum 29. April 2022, ergehen werden.

Die erläuternden Beschlüsse der RDOŚ vom 6. August 2020 und vom 19. Mai 2020 wurden zuvor vom Generaldirektor für Umweltschutz aufgehoben und die Klärung der Fragen zum Inhalt des genannten Umweltbescheids an die erstinstanzliche Behörde zur erneuten Prüfung verwiesen.

Die Bekanntmachungen der RDOŚ vom 16.03.2022 werden von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt öffentlich bekanntgemacht. Diese werden ab dem 02.05.2022 für 14 Tage unter den folgenden Links auf der Webseite der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in der Rubrik „Wasserstraßen/Planfeststellung“, Stichwort „Planfest-stellungsverfahren“, Überschrift „Umweltverträglichkeitsprüfung der Republik Polen für Modernisierungsarbeiten am Grenzfluss Oder“ und über das UVP-Portal des Bundes einsehbar sein.
Umweltverträglichkeitsprüfung der Republik Polen für Modernisierungsarbeiten am Grenzfluss Oder
https://www.uvp-portal.de/de/node/461

Vor dem Hintergrund der bestehenden Epidemie wird als weiteres Informationsangebot zudem ab dem 02.05.2022 angeboten, die Bekanntmachungstexte der RDOŚ vom 16.03.2022 bei Bedarf in schriftlicher Form durch Versendung zur Verfügung zu stellen. Anfragen diesbezüglich können an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt auf dem Postweg (GDWS, Gerhart-Hauptmann-Str. 16, 39108 Magdeburg), per Fax: 0228/7090-9017, per E-Mail: Magdeburg.GDWS@wsv.bund.de oder telefonisch: 0228/7090-3608 / 3610 / 3612 gerichtet werden.