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Fahrrinnenanpassung Außen- und Unterweser (Nord) - Verfahren zur Vorbereitung eines Maßnahmengesetzes beginnt!

Ausgabejahr 2022
Datum 01.04.2022

Mit dem Festlegen des Untersuchungsrahmens (Scoping) für die Vorhaben zur Fahrrinnenanpassung der Außen- und Unterweser (Nord) beginnt nun das Verfahren zur Vorbereitung eines Maßnahmengesetzes.

Träger der beiden Weservorhaben ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee. Das WSA plant die Fahrrinnenanpassung der Außenweser von Weser-km 65 bis Weser-km 130 und die Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Nord) von Weser-km 40,5 bis Weser-km 65.

Die Vorhaben zählen zu den Infrastrukturprojekten, die anstelle von Verwaltungsentscheidungen durch Maßnahmengesetze durch den Deutschen Bundestag zugelassen werden können. Voraussetzung für eine Zulassung ist die Durchführung eines vorbereitenden Verfahrens durch die Generaldirektion Wasserstraßen- und Schifffahrt.
Im Rahmen dieses Verfahrens ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Hierfür muss der Träger des Vorhabens jeweils einen Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Projekte erstellen. Aufgabe der GDWS ist es, den entsprechenden Untersuchungsrahmen festlegen.

Die GDWS gibt den zu beteiligenden Behörden und Verbänden sowie der betroffenen Öffentlichkeit die Gelegenheit zu einer Besprechung über Gegenstand, Umfang und Methoden der notwendigen Umweltprüfungen.
Als Grundlage hat der Vorhabenträger jeweils eine Unterlage zu den Projekten vorgelegt (Scopingunterlage).
Die Scopingunterlagen und die offizielle Bekanntmachung stehen im Internet unter folgender Adresse zur Verfügung:
Ausbau der Bundeswasserstraße Unterweser Nord nach MgvG

Die GDWS weist darauf hin, dass Stellungnahmen zum, in den Scopingunterlagen vorgeschlagenen, Untersuchungsrahmen bis einschließlich 5. Mai 2022 abgegeben werden können.

Alle Personen, deren Belange von einer späteren Zulassungsentscheidung bezüglich eines oder beider Vorhaben berührt werden, können an der Besprechung, dem sog. Scopingtermin teilnehmen.

Die Besprechung findet am 11. Mai 2022, ab 9:00 Uhr (Einlass ab 8:30 Uhr) im Veranstaltungszentrum Fischbahnhof, Am Schaufenster 6, 27572 Bremerhaven statt. Aufgrund der nach wie vor bestehenden Risiken durch das Corona-Virus ist eine vorherige Anmeldung bis zum 5. Mai unter http://www.weseranpassung.wsv.de/ erforderlich.
Außerdem sind die dann geltenden Regelungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 der Freien Hansestadt Bremen zu beachten.

Wichtig zu wissen: Die Stellungnahmen bzw. Äußerungen im Scopingtermin haben sich auf den Untersuchungsrahmen und damit auf den Gegenstand, den Umfang und die Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung zu beschränken.
Einwendungen gegen die Vorhaben selbst können zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen des Anhörungsverfahrens erhoben werden. Dieses findet erst nach Erstellung der Antragsunterlagen einschließlich des Umweltberichts statt und es wird darüber gesondert informiert. Beginn des Anhörungsverfahrens ist frühestens 2023.
Stellungnahmen können schriftlich an die GDWS, Dez. R21, Schloßplatz 9, 26603 Aurich, oder als Email an folgende Adresse gerichtet werden:
aurich.gdws@wsv.bund.de

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Hintergrund:
Die Einleitung eines erneuten Zulassungsverfahrens für die Ausbauvorhaben an der Weser wurde erforderlich, nachdem die GDWS den vom Bundesverwaltungsgericht für rechtswidrig erklärten Planfeststellungsbeschluss Anfang 2021 aufgehoben hatte.
Weitere Informationen zu den Vorhaben finden Sie unter:
http://www.weseranpassung.wsv.de/