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Modernisierungsarbeiten der Republik Polen an der Grenzoder -

Bestätigung der abgelehnten Aussetzung der Vollstreckung des Umweltbescheides

Ausgabejahr 2022
Datum 12.01.2022

Die Generaldirektion für Umweltschutz der Republik Polen (GDOŚ) übersandte mit Schreiben vom 22.11.2021 die Bekanntmachung der Bestätigung der mit Beschluss des Generaldirektors für Umweltschutz vom 29. Juni 2021 abgelehnten Aussetzung der Vollstreckung des Umweltbescheids der Regionaldirektors für Umweltschutz in Stettin vom 18. März 2020 zum Vorhaben „1B.2 Etappe I und Etappe II Modernisierungsarbeiten an der Grenzoder im Rahmen des Hochwasserschutzprojekts im Einzugsgebiet der Oder und der Weichsel“.

Die Bekanntmachung der GDOŚ vom 22.11.2021 wird von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt öffentlich bekanntgemacht.
Sie wird ab dem 17.01.2022 für 14 Tage auf der Webseite der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt und über das UVP-Portal des Bundes einsehbar sein:
https://www.gdws.wsv.bund.de/
Rubrik „Wasserstraßen/Planfeststellung“, Stichwort „Planfeststellungsverfahren“, Überschrift „Umweltverträglichkeitsprüfung der Republik Polen für Modernisierungsarbeiten am Grenzfluss Oder“.

https://www.uvp-portal.de/vorhaben

Vor dem Hintergrund der bestehenden Epidemie wird als weiteres Informationsangebot zudem ab dem 17.01.2022 angeboten, den Bekanntmachungstext der GDOŚ vom 22.11.2021 bei Bedarf in schriftlicher Form durch Versendung zur Verfügung zu stellen. Anfragen diesbezüglich können an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt gerichtet werden:
- per Post: GDWS, Gerhart-Hauptmann-Str. 16, 39108 Magdeburg
- per Fax: 0228/7090-9017
- per E-Mail: Magdeburg.GDWS@wsv.bund.de
- telefonisch: 0228/7090-3608, -3610 oder -3611