Navigation und Service

Modernisierungsarbeiten der Republik Polen an der Grenzoder - Fristverlängerung im Widerspruchsverfahren

Ausgabejahr 2021
Datum 10.11.2021

Die Generaldirektion für Umweltschutz der Republik Polen (GDOŚ) übersandte mit Schreiben vom 04.10.2021 erneut die Bekanntmachung einer Fristverlängerung im Widerspruchsverfahren über den Umweltbescheid des Regionaldirektors für Umweltschutz in Stettin vom 18. März 2020 zum Vorhaben „1B.2 Etappe I und Etappe II Modernisierungsarbeiten an der Grenzoder im Rahmen des Hochwasserschutzprojekts im Einzugsgebiet der Oder und der Weichsel“. Danach wird als neue Frist für die Beendigung des Verfahrens der 31. Dezember 2021 festgelegt.

Die Bekanntmachung der GDOŚ vom 04.10.2021 zur Fristverlängerung wird von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt öffentlich bekanntgemacht. Sie wird ab dem 16.11.2021 für 14 Tage unter den folgenden Links einsehbar sein:
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt:
https://www.gdws.wsv.bund.de/
Rubrik „Wasserstraßen/Planfeststellung“, Stichwort „Planfeststellungsverfahren“, Überschrift „Umweltverträglichkeitsprüfung der Republik Polen für Modernisierungsarbeiten am Grenzfluss Oder“
UVP-Portal des Bundes:
https://www.uvp-portal.de/vorhaben

Vor dem Hintergrund der bestehenden Epidemie wird als weiteres Informationsangebot ab dem 16.11.2021 angeboten, den Bekanntmachungstext der GDOŚ vom 04.10.2021 bei Bedarf in schriftlicher Form durch Versendung zur Verfügung zu stellen. Anfragen diesbezüglich können an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt auf dem Postweg (GDWS, Gerhart-Hauptmann-Str. 16, 39108 Magdeburg), per Fax: 0228/7090-9017, per E-Mail: Magdeburg.GDWS@wsv.bund.de oder telefonisch: 0228/7090-3608 oder 0228/7090-3610 gerichtet werden.