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Gemeinsame Lösung für die Stabilisierung der Rheinsohle nach dem Ende des Steinkohleabbaus!- RAG und WSV unterzeichnen Vereinbarung

Ausgabejahr 2021
Datum 25.08.2021

Heute haben Michael Kalthoff, Mitglied des Vorstandes der RAG Aktiengesellschaft und Prof. Dr.- Ing. Hans-Heinrich Witte, Präsident der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, in Essen eine Vereinbarung zur abschließenden Bergschadensregulierung für die Rheinsohle im Raum Duisburg und Wesel unterzeichnet.

Mit der Unterschrift setzen die beiden Vertragspartner, die RAG Aktiengesellschaft (RAG) und die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des
Bundes (WSV), den erfolgreichen Schlusspunkt unter eine jahrelange sehr sach- und zielorientierte Zusammenarbeit am Rhein.
Insbesondere wegen des Jahrzehnte langen Steinkohlenbergbaus hatte sich die Rheinsohle zwischen Duisburg und Wesel immer wieder gesenkt und musste regelmäßig aufgeschüttet werden.

Prof. Dr.-Ing. Hans-Heinrich Witte: „Mit dem heute gesetzten Schlusspunkt führen wir den Rhein zielgerichtet in die Zukunft. Bei den vereinbarten Schritten zur Bergschadensregulierung setzen wir auf unsere umfangreichen Erfahrungen und Expertise im Wasserbau. Denn dem Rhein kommt auch zukünftig eine entscheidende Rolle zu.“

Michael Kalthoff: „Nach konstruktiven Verhandlungen freuen wir uns, eine abschließende Regelung mit der WSV gefunden zu haben. Wir haben in der Vergangenheit immer vertrauensvoll zusammengearbeitet. Mit unserem finalen Kostenbeitrag kann die Sohle des Rheins nun langfristig stabilisiert werden und die Bergschadensregulierung ihren Abschluss finden.“

Nach dem Abschluss der Bergbauaktivitäten soll die Sohle des Rheins jetzt langfristig stabilisiert und eine abschließende Bergschadenregulierung durchgeführt werden. Diese Bergschadensregulierung wurde von WSV geplant und basiert auf von den Bundesanstalten für Wasserbau und Gewässerkunde erstellten Gutachten.

Die RAG stimmt diesen Plänen als einem technisch sinnvollen Abschluss der bisherigen Maßnahmen zu und beteiligt sich hieran mit einem abschließenden Einmalbetrag in Höhe von rund 15 Mio. €.

Gruppenfoto zur Unterzeichnung der Vereinbarung zur Stabilisierung der Rheinsohle nach dem Ende des Steinkohleabbaus Gruppenfoto zur Unterzeichnung der Vereinbarung zur Stabilisierung der Rheinsohle nach dem Ende des Steinkohleabbaus Gruppenfoto zur Unterzeichnung der Vereinbarung. V.l.n.r.: Birgitta Beul, Amtsleiterin WSA Rhein, Christian Meyer-Mölleringhof, GDWS W10, Marion Plinke, RAG stellv. Leiterin des Unternehmensbereichs Recht, Marcel Tiedeken, RAG Fachbereichsleiter Bergschäden, Michael Kalthoff, RAG-Vorstandsmitglied, Prof. Dr.-Ing. Hans-Heinrich Witte, Präsident der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Dietmar Pribil, WSA Rhein. Quelle: RAG Aktiengesellschaft, Volker Wiciok

Hintergrund:

Seit den 1930er-Jahren wurde im Raum Duisburg bis Wesel Steinkohlenbergbau betrieben. Eine Folge des untertägigen Abbaus waren Bergsenkungen bis zu 9m unmittelbar im und am Rhein. Großen Einfluss hierauf hatte insbesondere das Bergwerk Walsum, das 1936 seinen Betrieb aufgenommen hatte.
Um den sicheren Betrieb der Wasserstraße Rhein aufrechtzuerhalten und gleichermaßen den kontinuierlichen Steinkohleabbau zu ermöglichen, ergriffen die WSV und die RAG Aktiengesellschaft bzw. ihre rechtlichen Vorgänger schon seit Jahrzehnten gemeinsam Maßnahmen. Erste Ausgleichsmaßnahmen gab es bereits in den 1970er Jahren. Die vertraglichen Vereinbarungen aus den Jahren 1983/84 haben bis heute Geltung.

So wurden die bergsenkungsbedingten Massenverluste der Stromsohle des Rheins durch die Zuführung von Waschbergematerial, einem Nebenprodukt der Steinkohlengewinnung, ausgeglichen. Hierbei brachten sich die Partner vereinbarungsgemäß ein, indem die WSV mit ihrem spezifischen wasserbaulichen Know-how die Rheinsohle mit den von der RAG zur Verfügung gestellten Waschbergen jeweils stabilisierte.

Zum 30. Juni 2008 wurde der Bergbau im Grubenfeld Walsum eingestellt und das Bergwerk stillgelegt. Nach Einstellung der Bergbauaktivitäten verständigten sich die Partner zuerst auf eine Bestandsaufnahme zur Einschätzung der Situation, aus der dann entsprechende Handlungsoptionen abgeleitet wurden.