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Modernisierungsarbeiten der Republik Polen an der
Grenzoder - Fristverlängerung im Widerspruchsverfahren

Ausgabejahr 2021
Datum 29.04.2021

Die Generaldirektion für Umweltschutz der Republik Polen (GDOŚ) übersandte mit Schreiben vom 31.03.2021 die Bekanntmachung einer Fristverlängerung im Widerspruchsverfahren zum Umweltbescheid des Regionaldirektors für Umweltschutz in Stettin vom 18. März 2020 zum Vorhaben „1B.2 Etappe I und Etappe II Modernisierungsarbeiten an der Grenzoder im Rahmen des Hochwasserschutzprojekts im Einzugsgebiet der Oder und der Weichsel“.
Danach konnte das Widerspruchsverfahren nicht fristgemäß beendet werden, sodass als neue Frist für die Beendigung des Verfahrens der 30. Juni 2021 festgelegt wurde.

Die Bekanntmachung der GDOŚ vom 01.03.2021 zur Fristverlängerung wird
von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt öffentlich bekanntgemacht. Sie wird ab dem 17.05.2021 für 14 Tage insbesondere auf der Webseite der GDWS: https://www.gdws.wsv.bund.de/ in der Rubrik„Wasserstraßen/Planfeststellung“, Stichwort „Planfeststellungsverfahren“, Überschrift „Umweltverträglichkeitsprüfung der Republik Polen für Modernisierungsarbeiten am Grenzfluss Oder“ sowie über das UVP-Portal des Bundes unter: https://www.uvp-portal.de/vorhaben einsehbar sein.

Vor dem Hintergrund der bestehenden Epidemie wird als weiteres Informationsangebot zudem ab dem 17.05.2021 angeboten, den Bekanntmachungstext der GDOŚ vom 01.03.2021 bei Bedarf in schriftlicher Form durch Versendung zur Verfügung zu stellen. Anfragen diesbezüglich können an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt auf dem Postweg (GDWS, Gerhart-Hauptmann-Str. 16, 39108 Magdeburg), per Fax: 0228/7090-9017, per E-Mail: Magdeburg.GDWS@wsv.bund.de oder telefonisch: 0228/7090-3608 oder 0228/7090-3610 gerichtet werden.