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Modernisierungsarbeiten der Republik Polen an der Grenzoder - Durchführung einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung

Beschlüsse des Regionaldirektors für Umweltschutz in Stettin vom 19. Mai und 6. August 2020

Ausgabejahr 2021
Datum 11.03.2021

Für das von der Republik Polen geplante Projekt „1B.2 Etappe I und Etappe II Modernisierungsarbeiten an der Grenzoder als Teil des Hochwasserschutzprojekts im Einzugsgebiet der Oder und der Weichsel“ wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen durchgeführt.

Die Generaldirektion für Umweltschutz der Republik Polen übersandte dazu mit Schreiben vom 20.01.2021 die Beschlüsse des Regionaldirektors für Umweltschutz in Stettin vom 19. Mai 2020 und 6. August 2020 ergänzend zur Umweltentscheidung der Stettiner Umweltschutzbehörde vom 18.März 2020.

Nach Mitteilung der Generaldirektion für Umweltschutz der Republik Polen sind die Beschlüsse vom 19. Mai und 6. August 2020 integraler Bestandteil der Umweltentscheidung vom 18. März 2020. Demnach handle es sich um Begründungsentscheidungen bzw. erläuternde Entscheidungen, die keine Umweltbedingungen ändern, die bereits in der Umweltentscheidung vom 18. März 2020 festgelegt wurden. Zudem würden keine neuen Bestimmungen erfolgen.

Die Ergänzungsbeschlüsse sind in Deutschland durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in Magdeburg öffentlich bekanntzumachen. Sie sind einschließlich des jeweiligen Antrages ab dem 16. März 2021 für 14 Tage auf der Webseite der GDWS einsehbar:
https://www.gdws.wsv.bund.de Rubrik „Wasserstraßen/Planfeststellung“, Stichwort „Planfeststellungsverfahren“, Überschrift „Umweltverträglichkeitsprüfung der Republik Polen für Modernisierungsarbeiten am Grenzfluss Oder“ Darüber hinaus stehen die Ergänzungsbeschlüsse auf dem UVP-Portal des Bundes zur Verfügung: https://www.uvp-portal.de/vorhaben

Vor dem Hintergrund der bestehenden Epidemie wird als weiteres Informationsangebot zudem angeboten, die Beschlüsse vom 19. Mai und 6. August 2020 bei Bedarf in schriftlicher Form durch Versendung zur Verfügung zu stellen. Anfragen diesbezüglich können an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt auf dem Postweg (GDWS, Gerhart-Hauptmann-Str. 16, 39108 Magdeburg), per Fax: 0391 2887-3030, per E-Mail: Magdeburg.GDWS@wsv.bund.de oder telefonisch: 0391 2887-3261 und 0391 2887-3258 gerichtet werden.