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Stromregelungskonzeption für die Grenzoder Strategische Umweltprüfung - Festlegung des Untersuchungsrahmens

Ausgabejahr 2021
Datum 02.02.2021

Die Planfeststellungsbehörde bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt wird heute das sog. Scopingverfahren zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Strategische Umweltprüfung der „Stromregelungskonzeption für die Grenzoder“ gemäß § 39 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG) eröffnen.

Der Zustand der Buhnen und weiteren Stromregelungsbauwerke an der Oder verschlechterte sich in den vergangenen Jahrzehnten zunehmend. Daher schlossen die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Polen 2015 ein gemeinsames Abkommen ab, wonach erstmals eine von beiden Staaten akzeptierte Stromregelungskonzeption für die Maßnahmenplanung an der Oder zugrunde gelegt werden soll.

Ziel ist die Instandsetzung und Optimierung des vorhandenen Stromregelungssystems, sodass die erforderlichen Wassertiefen für den Eisbrechereinsatz möglichst zuverlässig gewährleistet werden. Gleichzeitig gilt es, die derzeitigen negativen Auswirkungen auf das Hochwasserabflussprofil, insbesondere unter Eisbedingungen, zu reduzieren.

Der Eisaufbruch an der Oder und die Eisabfuhr aus der Oder in die Ostsee verhindern Eishochwässer. Diese bilden sich insbesondere durch Eisbarrieren, die das Wasser aufstauen und bis zur Sohle des Flusses reichen können.

Die „Stromregelungskonzeption für die Grenzoder“ wird jetzt von deutscher Seite einer grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen. Diese befasst sich u.a. mit voraussichtlichen Umweltauswirkungen und findet bereits im Vorfeld auf Planungsebene statt. Dies soll dazu beitragen, frühzeitig Hinweise für die nachfolgende Planung, Umsetzung und Gestaltung der einzelnen Vorhaben in Deutschland zu erhalten. Mit Blick auf die naturschutzfachliche Wertigkeit der Region sollen auch Möglichkeiten genutzt werden, die Flusslandschaft mit der Maßnahmenumsetzung ökologisch weiter aufzuwerten.

Ergebnis einer Strategischen Umweltprüfung ist ein Umweltbericht, zu dem im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung jede/r Stellung nehmen kann.

Im ersten Verfahrensschritt (Scoping) werden die in den Umweltbericht aufzunehmenden Angaben durch Beteiligung der Fachbehörden und Umweltverbände zur Festlegung des Untersuchungsrahmens ermittelt. Aufgrund der naturschutzfachlichen Bedeutung der Flusslandschaft wird hierauf besonders Wert gelegt.