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Neues Verfahren zur Genehmigung des Ausbaus der Außen- und Unterweser beginnt!

Ausgabejahr 2021
Datum 21.01.2021

Mit der Aufnahme der „Fahrrinnenanpassung der Außen- und Unterweser (Nord)“ in das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz zählt das Weser-Projekt zu den besonders wichtigen Maßnahmen zur Förderung umweltfreundlicher Verkehrsträger, die nun schneller geplant und umgesetzt werden können.

Das Verfahren zur Vorbereitung der Maßnahmengesetze lehnt sich an ein Planfeststellungsverfahren an. So werden u.a. umfangreiche Umweltprüfungen vorgenommen. Die Öffentlichkeit wird noch stärker als bisher eingebunden und fortlaufend transparent informiert. Anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses kann nun der Deutsche Bundestag per Gesetz die Genehmigung für die Umsetzung eines Vorhabens erteilen.

Prof. Dr.-Ing. Hans-Heinrich Witte, Präsident der Generaldirektion Wasser-straßen und Schifffahrt: „Der Neustart per Maßnahmengesetz bedeutet für die Anpassung der Weser einen wichtigen Schritt nach vorne. Durch eine verstärkte Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Transparenz deutlich erhöht. Die bereits erarbeiteten umfangreichen Unterlagen können für das neue Verfahren genutzt werden und führen zu Synergieeffekten.“

Um den Weg für den zügigen Neustart frei zu machen, hat heute die Plan-feststellungsbehörde bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) den alten, nicht umsetzbaren Planfeststellungsbeschluss für die Fahrinnenanpassung der Außen- und Unterweser aufgehoben. Dadurch kann der Träger des Vorhabens, das WSA Weser-Jade-Nordsee, nun gezielt die anstehenden Schritte vorbereiten und realisieren.
Zuerst findet eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durch den Vorhabenträger statt, bei der BürgerInnen, Behörden, Verbände etc. umfassend über die geplanten Maßnahmen informiert werden. Diese Beteiligung der Öffentlichkeit soll im Frühjahr dieses Jahres beginnen.
Es folgt ein sog. vorbereitendes Verfahren, das durch die GDWS durchgeführt wird. Dieses beginnt mit der Festsetzung des Untersuchungsrahmens. Auch dabei wird die Öffentlichkeit eingebunden und danach erneut zu den Planunterlagen angehört. Im Rahmen einer Auslegung können vom Vorhaben betroffene Privatpersonen, anerkannte Vereinigungen und Träger öffentlicher Belange dann Einwendungen erheben und Behörden Stellungnahmen abgeben. Diese werden anschließend im Rahmen einer Erörterung behandelt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird also gestärkt.
Danach erstellt die GDWS einen Abschlussbericht als Entscheidungsgrundlage für den Deutschen Bundestag. Mit dem Erlass eines entsprechenden Gesetzes erlangt das WSA dann das Recht zur Umsetzung des Vorhabens.

Die Anpassung des Weserabschnittes von Brake bis Bremen (Unterweser Süd) ist nicht für das Maßnahmengesetz vorgesehen.
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Hintergrund:
Der 2011 erlassene Planfeststellungsbeschluss genehmigte einen Ausbau der Außenweser (See bis Bremerhaven) sowie der Unterweser bis Bremen. Mit Urteil vom 11. Aug. 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht den Plan-feststellungsbeschluss für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt.
Der Vorhabenträger, das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee (WSA), veranlasste daraufhin umfangreiche Untersuchungen, insbesondere zu den Umweltauswirkungen der Vorhaben und die Erstellung ergänzender Unterlagen mit dem Ziel die festgestellten Mängel zu beheben.

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Weitere Informationen, einschließlich der offiziellen Bekanntmachung der Planfeststellungsbehörde zur Aufhebung des Beschlusses von 2011 finden Sie unter: https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/200_Ausbau_Weser.html