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Neue Fischwechselanlagen für die Mosel - Rheinland-Pfalz und Bund unterzeichnen Zusatzvereinbarung

Ausgabejahr 2020
Datum 08.10.2020

„Wir freuen uns, dass die ökologische Passierbarkeit der Moselstaustufen für Wanderfische weiter in enger Kooperation mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes vorangebracht wird. Damit steigt die Chance in der Mosel und ihrer Nebengewässer, Lachs, Meerforelle, Aal und Maifisch wieder heimisch werden zu lassen und damit einen guten Gewässerzustand zu erreichen“, lobt Umweltministerin Ulrike Höfken die vom Land Rheinland-Pfalz und der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) unterzeichnete Zusatzvereinbarung über den Neubau von Fischwechselanlagen an den Staustufen des deutschen Moselabschnitts.

Die Vereinbarung ergänzt die 2009 geschlossene und 2011 angepasste Kooperationsvereinbarung zum gemeinsamen Vorgehen bei der Planung und Realisation von Fischwechselanlagen an den zehn Staustufen der Mosel zwischen Koblenz und Trier. Die neuen Fischwechselanlagen dienen der Herstellung der Durchgängigkeit der Mosel für Wanderfische wie z.B. dem Lachs, und damit dem Erreichen der Bewirtschaftungsziele gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie. Sie sind als naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahme für den Bau der zweiten Schleusenkammern an der Mosel anerkannt.

Prof. Dr.-Ing. Hans-Heinrich Witte, Präsident der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt: „Mit der Zusatzvereinbarung intensivieren wir die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Land Rheinland-Pfalz. Gemeinsam fördern wir das Potential der Mosel, verkehrlich und ökologisch – eine echte win-win-Situation!“

Mit der Vereinbarung wird die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit an der Mosel vorangebracht. Ab sofort verstärkt der Bund sein Engagement und finanziert siebeneinhalb Stellen beim Land, die bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord angesiedelt werden, und richtet beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mosel-Saar-Lahn eine neue Koordinierungsstelle ein. Der Bund übernimmt weiterhin die gesamten Planungs- und Baukosten, das Land die Planungs- und Bauleitung.

In den vergangenen Jahren haben Bund und Land die fachlichen Grund-lagen für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit an der Mosel geschaffen. Im Rahmen der Vereinbarung wurde in Koblenz bereits eine Fischwechselanlage fertiggestellt und in Lehmen mit dem Bau einer weiteren Anlage begonnen.