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Gemeinsam für die Ökologie der Ems! NLWKN und WSV unterzeichnen Kooperationsvereinbarung

Ausgabejahr 2020
Datum 29.09.2020

Heute wurde in der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Standort Münster, eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) und dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz (NLWKN) unterzeichnet. Ziel der Vereinbarung ist die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit im niedersächsischen Teil der Ems.
Dazu überträgt die WSV dem Land Niedersachsen die Trägerschaft für die Planung, den Bau und das Monitoring der Wasserbauwerke ein-schließlich der bauvertraglichen Verantwortung. Alle hoheitlichen Befugnisse bleiben bei der WSV. Der Bund trägt die Kosten für Planung und Bau. Die Kooperationsvereinbarung gilt bis 2036.

Michael Heinz, Leiter der Abteilung Umwelt, Technik und Wassertourismus in der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt: „Mit vereinter Kraft können wir jetzt die ökologische Durchgängigkeit im niedersächsischen Teil der Ems deutlich schneller voranbringen. Die freie Passage der Emsfische ist ein bedeutender Schritt für die ökologische Verbesserung der Ems. Mit dem NLWKN haben wir einen kompetenten Partner an unserer Seite.“

Anne Rickmeyer, Direktorin des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft. Küsten- und Naturschutz: „Unsere Ingenieure planen Fischaufstiegs- und abstiegsanlagen an den Wehren der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes auf dem niedersächsischen Abschnitt der Ems.“

Anne Rickmeyer, Direktorin des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft. Küsten- und Naturschutz und Michael Heinz, Leiter der Abteilung Umwelt, Technik und Wassertourismus in der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Michael Heinz, Leiter der Abteilung Umwelt, Technik und Wassertourismus in der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Anne Rickmeyer, Direktorin des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft. Küsten- und Naturschutz und Michael Heinz, Leiter der Abteilung Umwelt, Technik und Wassertourismus in der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Die Experten der NLWKN-Betriebsstelle Meppen, die die Vereinbarung umsetzen werden, verfügen bereits über langjährige Erfahrungen in der Planung und baulichen Umsetzung von Fließgewässerentwicklungsvorhaben in der Region.

Konkret geht es darum, die Sohlschwellen Listrup, Lingen und Beversunden, die Wehranlagen Hanekenfähr, Hüntel/Versen, Hilter, Düthe, Bollingfähr und Herbrum sowie das Kulturwehr Varloh für Fische wieder passierbar zu machen.

Beginnen sollen die Planungen am Wehr Herbrum, Stadt Papenburg, die letzte Staustufe vor der tidebeeinflussten Unterems. Die ökologische Durchgängigkeit am Wehr Herbrum gehört zu den Maßnahmen des Masterplans Ems 2050 (https://www.masterplan-ems.info/massnahmen/wehrherbrum/).

Die Bauwerke an der Ems werden von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) betrieben und unterhalten. Die WSV ist an Bundeswasserstraßen auch verantwortlich für die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit an den Querbauwerken. Derzeit erschweren bzw. verhindern diese Bauwerke Wanderfischen den Weg in die Laichgebiete in den stromaufwärts liegenden Nebengewässern.

Nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) und dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG) soll in den Gewässern ein mindestens guter ökologischer Zustand erreicht werden. Die biologische Durchgängigkeit ist ein wesentlicher Faktor des guten ökologischen Zustandes und des Potentials. Denn beurteilt werden ökologischer Zustand und Potential neben Pflanzen und Wirbellosen auch anhand der Fischpopulationen.

Die Ems zählt zu den kleinen bis mittelgroßen Bundeswasserstraßen. Ab Rheine ist sie auf rund 280 Kilometern schiffbar.