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Modernisierungsarbeiten der Republik Polen an der Grenzoder - Durchführung der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung - Auslegung der Entscheidung

Ausgabejahr 2020
Datum 02.07.2020

Für das von der Republik Polen geplante Projekt „1B.2 Etappe I und Etappe II Modernisierungsarbeiten an der Grenzoder als Teil des Hochwasserschutzprojekts im Einzugsgebiet der Oder und der Weichsel“ wurde eine Umweltverträg-lichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen durchgeführt.

Die Generaldirektion für Umweltschutz der Republik Polen übersandte dazu mit Schreiben vom 26.05.2020 die Entscheidung (Beschluss Nr. 5/2020 vom 18.03.2020) des Regionaldirektors für Umweltschutz in Stettin.

Diese Entscheidung ist in Deutschland durch die Generaldirektion Wasserstra-ßen und Schifffahrt in Magdeburg öffentlich bekanntzumachen.
Die Auslegung der Entscheidung nebst Anschreiben erfolgt in Kürze. Sie kann ab dem 16. Juli 2020 für 14 Tage bei den folgenden Stellen eingesehen wer-den:

  • Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Eberswalde, Schneidemühlenweg 21, 16225 Eberswalde
  • Stadtverwaltung Frankfurt (Oder), Dezernat Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt - Bauamt, Stadthaus, Goepelstraße 38, 15234 Frankfurt (Oder)
  • Landkreis Uckermark, Landwirtschafts- und Umweltamt, Karl-Marx-Straße 1, 17291 Prenzlau
  • Landkreis Barnim, Dezernat für Kreisentwicklung, Strukturentwicklungs- und Bauordnungsamt, Am Markt 1, 16225 Eberswalde
  • Landkreis Märkisch-Oderland, Wirtschaftsamt, Puschkinplatz 12, 15306 Seelow
  • Landkreis Oder-Spree, Haus E, Breitscheidstraße 5,15848 Beeskow

Darüber hinaus steht die Entscheidung ab diesem Zeitpunkt in deutscher und polnischer Fassung auf der Webseite der GDWS zur Verfügung https://www.gdws.wsv.bund.de, Rubrik „Wasserstraßen/Planfeststellung“, Stichwort „Planfeststellungsverfahren“, Überschrift „Umweltverträglichkeitsprüfung der Republik Polen für Modernisierungsarbeiten am Grenzfluss Oder“ und auf dem UVP-Portal des Bundes https://www.uvp-portal.de/vorhaben.