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Elektronische Meldepflicht auch für Tankschiffe auf dem Rhein

Ausgabejahr 2018
Datum 06.06.2018

Ab dem 1. Dezember 2018 gilt auch für Tankschiffe auf dem Rhein eine elektronische Meldepflicht. Jedes Tankschiff muss sich dann vor Fahrtantritt elektronisch bei der zuständigen Revierzentrale melden. Bisher ist dies nur für Containerschiffe verbindlich. Mit einem großen Banner an der Revierzentrale Oberwesel wird die Rheinschifffahrt seit dieser Woche darauf hingewiesen.

Die einheitlichen elektronischen Datensätze für Tank- und Containerschiffe werden dazu beitragen, die Sicherheit auf den Binnenwasserstraßen zu erhöhen. Im Havariefall kann beispielsweise der Einsatz der Rettungskräfte besser koordiniert werden.

Michael Putzschke, Leiter der Unterabteilung Binnenschifffahrt in der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt: „Das neue elektronische Meldesystem für Tankschiffe verbessert die seit mehr als 20 Jahren geltende Melde- und Informationspraxis und entlastet die Schiffsführer.“

Die neue Meldepflicht gilt für beladene und leere Tankmotorschiffe, Tankmotorschiffverbände, Tankschubleichter und Tankschleppkähne. Die Daten werden über das Automatische Schiffsidentifikationssystem (AIS) abgeglichen. Laut Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (§ 12.01) sind die Containerschiffe derzeit verpflichtet, sich entweder per Sprechfunk, schriftlich oder elektronisch zu melden.
Darüber hinaus ist das neue Meldesystem mit den Meldesystemen der Nachbarstaaten, dem niederländischen BICS und dem französischen VELI kompatibel. Das neue Meldesystem soll langfristig auf allen Binnenwasserstraßen gelten.
Weiterhin sollen Schnittstellen zu verkehrstechnischen Binnenschifffahrtsinformationsdiensten und zu den Häfen geschaffen werden.

Weitere Informationen unter: https://www.ccr-zkr.org/10000000-de.html
Die für die Meldung nötige BICS-Software steht auf der Webseite der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) zum kostenlosen Download zur Verfügung.