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Verständigung über Festmach-Möglichkeiten für Binnenschiffe im Kölner Rheinauhafen

Ausgabejahr 2018
Datum 19.04.2018

Bei den Verhandlungen um die Wiederherstellung von Anlegemöglichkeiten für Binnen-
schiffe im Bereich des Kölner Rheinauhafens wurde ein Durchbruch erzielt: Die Stadt
Köln, die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) und die Häfen
und Güterverkehr Köln AG (HGK) verständigten sich darauf, dass durch die Installation
von Dalben im Rheinauhafen als Festmach-Vorrichtung eine Möglichkeit des Landgan-
ges für die Schifffahrt geschaffen werden soll.

Beim jüngsten Treffen der beteiligten Parteien am 18. April 2018 wurde in einem zielorientierten
Gespräch folgendes Vorgehen vereinbart: In den kommenden zwei Monaten soll eine Vereinba-
rung zwischen den Beteiligten abgeschlossen und eine Kampfmittel-Erkundung, die vor den
Baumaßnahmen notwendig ist, durchgeführt werden. Unter anderem soll eine Regelung für die
nachhaltige Sicherung der Landgangsmöglichkeit für die Binnenschiffer vereinbart werden. Von
Fachleuten werden unterschiedliche Konstruktions-Modelle und Gestaltungen der für den
Landgang erforderlichen Konstruktion und der Dalbenausbildungen geprüft. Die Stadtverwal-
tung wird auf dieser Grundlage die politischen Gremien informieren. Die Dalben werden dabei
in der Wasserstraße verankert. Eine Variante wäre dann beispielsweise, mit Übergängen die
bereits vorhanden Treppen in der Kaimauer als Landgang-Möglichkeit zu nutzen. Da die Kai-
mauer in absehbarer Zeit wieder in das Eigentum der Stadt Köln übergehen soll, ist es notwen-
dig, dass Stadt, HGK und WSV hier gemeinsam eine einvernehmliche Lösung finden. Anschlie-
ßend erfolgt eine Ausschreibung der Maßnahme durch die WSV.

Wichtig ist für die Vertragspartner zudem, dass die bestehenden Stromtankstellen der Rhein-
energie in das Konzept integriert werden. Denn zum 1. Juni 2018 treten Änderungen der Rhein-
schifffahrtspolizeiverordnung in Kraft. Nach Umsetzung der Baumaßnahmen wird durch die
WSV ein Gebot zur Nutzung von Landstromanschlüssen (§ 7.06 RheinSchPV) ausgesprochen.
Das heißt: Binnenschiffe, die im Bereich einer Stromtankstelle anlegen, müssen dann Land-
strom als Energiequelle statt ihrer Diesel-Aggregate nutzen. Ein Plus für Umwelt und die An-
wohner.

Stadt Köln, WSV und HGK sind sich darüber bewusst, dass diese Maßnahmen nicht adhoc
umzusetzen sind. So lange das Festmachverbot für die Binnenschifffahrt im Rheinauhafen gilt,
werden von der HGK-Beteiligung RheinCargo, die die Niehler Häfen betreibt, dort kostenlos
Liegeplätze angeboten. Schiffe, die in den Häfen anlegen, um Ladung aufzunehmen oder zu
löschen, sind nicht von den Hafengebühren befreit. Das Angebot richtet sich an Besatzungen,
die Ruhezeiten benötigen oder Tätigkeiten wie Behördengänge oder Einkaufen durchführen
wollen - ein primär geäußerter Wunsch der Binnenschiffer.

Im Dezember 2017 und im Januar 2018 war es an der Kaimauer im Rheinauhafen zu zwei
schweren Unfällen gekommen: Nachdem dort liegende Binnenschiffe Festmachvorrichtungen
aus der Mauer gerissen hatten, sprach die als Eigentümerin zuständige HGK ein Festmachver-
bot aus, das von der WSV am 6. Februar 2018 veröffentlicht wurde. Die Maßnahme wurde not-
wendig, um weitere Unfälle oder gar Personenschäden von Passanten oder Schiffsbesatzun-
gen zu vermeiden. Für die Binnenschifffahrt bedeutete das Verbot allerdings eine weitere Ein-
schränkung der ohnehin knappen Liegeplätze am Rhein.