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Wasserstraßen-und Schifffahrtsverwaltung!

Zuständigkeitsanpassungsgesetz tritt in Kraft

Ausgabejahr 2016
Datum 31.08.2016

Heute tritt das WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz in Kraft. Das Gesetz enthält die rechtlichen Regelwerke für die organisatorischen Änderungen im Zuge der Reform der Wasser-und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV).

Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: „Mit diesem Gesetz stellen wir sicher, dass die WSV bleibt, was sie ausmacht: Kompetent, leistungsstark und zuverlässig in der Region verwurzelt zu sein. Die WSV-Reform ist die umfangreichste Anpassung der Bundeswasserstraßenverwaltung der letzten 40 Jahre. Sie erfolgt Schritt für Schritt im laufenden Betrieb und unter Einbindung der Beschäftigten. Alle Standorte der Ämter bleiben erhalten.“

Die organisatorischen Änderungen umfassen Folgendes:

  • Die Wasser-und Schifffahrtsverwaltung trägt nun den Namen Wasserstraßen-und Schifffahrtsverwaltung (weiterhin abgekürzt WSV).Damit grenzt sich die WSV klarer zu den wasserrechtlichen Zuständigkeiten der Länder ab.
  • Die zentrale Steuerung der WSV erfolgt durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).Diese wurde bereits im Mai 2013 eingerichtet und hat ihre Zentrale in Bonn.
  • Alle bisherigen Wasser-und Schifffahrtsämter erhalten durch das Gesetz die Bezeichnung: Wasserstraßen-und Schifffahrtsämter. In einem weiteren Schritt werden die einzelnen Ämter der WSV zu verkehrsrevier-bezogenen Einheiten, sog. Revieren, zusammengefasst. Das Konzept der revierbezogenen Ämterstruktur befindet sich derzeit in der finalen Abstimmung.

Prof. Dr.-Ing. Hans-Heinrich Witte, Präsident der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS): „Mit der Gründung der GDWS inBonn haben wirunsere Aufgaben und Kompetenzen im Binnen-undKüstenbereich in einer zentralen Behörde zusammengeführt. Ziel ist,eine noch wirtschaftlichere, serviceorientiertere und leistungsstärkereVerwaltung, in der Technik und Umwelt gleichermaßen berücksichtigtwerden und Wassertourismus eine wichtige Rolle spielt.“

Die WSV hat derzeit rund 11.000 dauerhaft Beschäftigte. Hinzu kommen fast 900 Beschäftigte, die sich in der Ausbildung befinden. Aufgrund des hohen Instandsetzungs-und Investitionsbedarfs bei den baulichen Anlagen an den Bundeswasserstraßen erhält die WSV seit 2014 über den jährlichen Bundeshaushalt zusätzliche Haushaltsstellen für Personal