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Temporäre Einschränkung der Tiefen auf der Tideelbe

Datum 02.11.2022

Nach einem Gespräch mit Reedern und Hafenwirtschaft zur Wassertiefenunterhaltung der Tideelbe und der heutigen Bekanntmachung für Seefahrer gilt ab dem 1. Dez. 2022 bis einschließlich 30. Nov. 2023 Folgendes:

Die nautisch nutzbare Tiefe auf der Tideelbe wird temporär um einen Meter eingeschränkt. Gegenüber dem Stand vor der Fahrrinnenanpassung bedeutet dies weiterhin eine Verbesserung des Tiefgangzuwachses von 20 cm bis 90 cm.

Die neue Regelung ermöglicht eine größere Verlässlichkeit der nutzbaren nautischen Tiefe (auf geringerem Niveau) und Breite.

Die Zahl der Schifffahrtspolizeilichen Maßnahmen (SPM) wird sich dadurch reduzieren.

Die eingeschränkten Tiefen sollen schnellstmöglich in voller Breite bereitgestellt werden. Dies wird durch die Konzentration der Unterhaltung möglich.

Sobald weitere Verbesserungen im Tiefgang erreicht werden, werden diese der Schifffahrt zur Verfügung gestellt. Sofern ein Zwischenschritt möglich ist (z.B. 0,5 m mehr Tiefgang), wird dieser mit der entsprechenden Vorlaufzeit an die Nutzer weitergegeben. Abschließend soll wie geplant wieder verlässlich die volle Tiefe und Breite und ohne wesentliche Nutzungseinschränkungen bereitgestellt werden.

Die aktuellen und geplanten Einschränkungen sind zum Erhalt der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs erforderlich. Nach einer Umpriorisierung und Verstärkung der Unterhaltungsleistungen werden möglichst schnell die planfestgestellten Wassertiefengeplanten Tiefgänge für die Schifffahrt wieder zur Verfügung gestellt.

Auf Wunsch der WSV wird die HPA die WSV kurzfristig unterstützen. Konkret geht es um die an Hamburg angrenzenden Abschnitte der Bundeswasserstrasse von Wedel bis Juelssand. Seit Mitte Oktober führt die HPA die erforderlichen Verkehrssicherungspeilungen in diesen Bereichen aus und stellt diese dem zuständigen WSA Elbe-Nordsee zur nautischen Bewertung zur Verfügung. Damit wird jederzeit eine aktuelle Lagebeurteilung zur Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs gewährleistet.

Zur Verstärkung der Unterhaltungskapazitäten ist vorgesehen, dass HPA die Ausschreibung zusätzlicher Baggerkapazitäten - in Abstimmung mit dem WSA -Elbe-Nordsee - übernimmt und nach der Auftragsvergabe entsprechend steuert und überwacht.

Damit können die im Auftrag der WSV eingesetzten vorhandenen Unterhaltungsgeräte der WSV mit ihrer vollen Kapazität in den verbleibenden Abschnitten konzentriert werden. Das gilt sowohl für die Bagger als auch für die Peilschiffe, die durch die Unterstützung u.a. stärker in den Randbereichen eingesetzt werden können.

Die Unterstützung durch die HPA bedeutet den Einsatz eines zusätzlichen Baggers und eines zusätzlichen Peilschiffs.

So wird erreicht, dass die Dauer der Tiefgangeinschränkungen minimiert wird. Verbesserungen werden aufgrund der hohen Dynamik und der entsprechend erforderlichen Aufwände nicht kurzfristig eintreten. Es wird mit ersten Verbesserungen im Rahmen einiger Monate bis zu zwei Jahren gerechnet.

WSV, HPA, Hafenwirtschaft und Reeder werden sich kontinuierlich zu den weiteren Entwicklungen der Fahrwassersituation der Tideelbe austauschen.