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Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter gesucht!

Datum 21.09.2022

Für die Lotsenbrüderschaft Nord-Ostsee-Kanal I werden zum 1. Juni 2023 Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter nach § 9 Absatz 2 Gesetz über das Seelotswesen (Seelotsgesetz - SeeLG) in der ab 1. Dezember 2022 geltenden Fassung zugelassen. Die Dauer dieser Ausbildung
(Ausbildungsabschnitt LA3) beträgt 12 Monate.
Bewerbungen sind bis zum 20. Dezember 2022 an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt zu richten.