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Kabotage-Anträge jetzt online möglich

Datum 03.12.2020

Reedereien können ab sofort Anträge für Kabotage-Genehmigungen online unter www.deutsche-flagge.de stellen.

Zusätzlich haben Unternehmen mit Schiffen unter EU-Flagge jetzt die Möglichkeit, ihr Interesse an Transporten ebenfalls online anzumelden. Damit optimiert die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) den Service rund um die Seekabotage.

Containerschiffs, beladen mit farbigen Containern Kabotage-Anträge jetzt online möglich Kabotage von Personen oder Gütern mit Schiffen unter ausländischer Flagge Quelle: wsv.de

Bei der Kabotage geht es um das Befördern von Personen oder Gütern mit Schiffen unter ausländischer Flagge in deutschen Küstengewässern. Eine Kabotage-Genehmigung ist dann erforderlich, wenn Personen oder Güter gewerblich mit Schiffen unter Nicht-EU-Flagge (außer Norwegen) von einem Ort zu einem anderen Ort im deutschen Hoheitsgebiet - unter Nutzung der deutschen Küstengewässer (12-Seemeilen-Bereich) - befördert werden sollen.

Die GDWS prüft bei einem Kabotage-Antrag, ob für den beabsichtigten Transport auch Schiffe unter EU-Flagge zur Verfügung stehen (sog. Schiffsraumlageprüfung). Ist dies der Fall, wird ein Kabotage-Antrag abgelehnt.
Mit den Onlinemöglichkeiten von Kabotage-Anträgen und Meldungen der Transportkapazitäten, z.B. Trockenfrachter, Bagger- und Baustellenverkehre, werden die wirtschaftlichen Chancen für Unternehmen mit EU-geflaggten Schiffen verbessert.

Der neue Online-Service wurde von der EDV-Abteilung der BG Verkehr programmiert.

Weitere Informationen: http://www.deutsche-flagge.de/de/flagge/kabotage-gleichwertigkeit/kabotage