Corona-Krise
- Aufrechterhaltung der Aufgabenerledigung
- hier Betriebszeiten
Die Binnen- und Seeschifffahrt hat eine systemrelevante Aufgabe zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung und der Logistikketten in Deutschland zu erfüllen. Sie trägt maßgeblich zur Abwicklung des Außenhandels bei. Betroffen sind hiervon im Binnenbereich vor allem auch die chemische Industrie, Mineralölversorgung und Energieversorgung. An der Küste sind es die wichtigen Seehafenstandorte an Nord- und Ostsee.
Es ist zu erwarten, dass im aktuellen Pandemiefall, trotz der hohen Hygienestandards an den Betriebsstellen, Personalressourcen ausfallen. Deshalb werden hiermit Prioritäten hinsichtlich der Verfügbarkeit der Wasserstraßen vorgegeben, die dann den Pandemieplanungen der WSÄ zugrunde liegen. Ziel ist es, die Wasserstraßen in den nächsten Monaten - wenn auch zeitlich eingeschränkt - für den Schiffsverkehr möglichst weitgehend verfügbar zu halten und somit sowohl einen Beitrag zur Versorgungssicherheit wie auch zur Aufrechterhaltung der Ex- und Importströme in Deutschland zu leisten. Andererseits ist den Mitarbeitern der WSV ein größtmöglicher Schutz zu gewährleisten.
Betriebszeiten (Schleusen, Leit-, Verkehrs- und Revierzentralen)
Die Wasserbewirtschaftung sowie das Notfallmeldesystem sind an den Bundeswasserstraßen rund um die Uhr aufrecht zu erhalten.
An der Küste basieren die Rückfallkonzepte der WSÄ auf einer Aufrechterhaltung der 24/7-Verfügbarkeit aller Seehafenzufahrten und des NOK, solange das in den Verkehrszentralen der Reviere und den Schleusen am NOK verfügbare bzw. zuführbare Personal es zulässt.
Im Binnenbereich sind die Betriebszeiten hinsichtlich der Bedeutung der Wasserstraßen in Bezug auf Standorte der Chemieunternehmen, mineralölverarbeitenden Industrie, der Kraftwerke sowie an den Containerdiensten anzupassen, um für Notsituationen ausreichende Personalreserven aufzubauen.
Entsprechend sind für das Kernnetz die in folgender Tabelle dargestellten, eingeschränkten Betriebszeiten zu Grunde zu legen:
Wasserstraßen- abschnitt | Betriebszeit Ist [h] | Eingeschränkte Betriebszeit [h] | Organisationseinheiten bzw. Streckenbereiche |
---|---|---|---|
Seehafenzufahrten Nord- und Ostseeküste sowie NOK | 24 | 24 [1] | Verkehrszentralen, Seeschleusen NOK |
Rhein | 24 | 24 | RvZ Duisburg, RvZ Oberwesel, Schleuse Iffezheim [2] |
Westdeutsches Kanalnetz | 24 | 24 | WDK - Friedrichsfeld bis Dorsten |
Westdeutsches Kanalnetz | 24 | 16/24 [5] | WDK - Flaesheim bis Datteln |
Westdeutsches Kanalnetz | 24 | 16/24 [4] | RHK, DHK, DEK Südstrecke |
DEK-Nordstrecke, KK | 16 | 10/16 [4] | |
Mosel | 24 | 24 [3] | |
Saar | 24 | 16 | |
Main | 24 | 16/24 [5] | |
Neckar | 24 | 16/24 [5] | |
MDK | 24 | 16/24 [5] | |
Weser | 16 | 16 | Bremen bis zum MLK |
Donau | 24 | 16/24 [5] | |
Binnenelbe | 24 | 16/24 [5] | Geesthacht |
ESK | 24 | 16/24 [5] | |
MLK | 24 | 16/24 [5, 6] | |
EHK / UHW / OHW / HOW | 16 | 10/16 [4] | Anbindung Berlin |
ELK | 16 | 10/16 [4] | |
Berliner Wasserstraßen | 16 | 10 | Spandau und Charlottenburg |
[1] Unvermeidbare Betriebseinschränkungen gemäß den Rückfallkonzepten
[2] Betriebszeit richtet sich an der Beschlusslage der ZKR aus
[3] Abstimmung mit der französischen und luxemburgischen Schifffahrtsverwaltung
[4] Längere Betriebszeit bis auf weiteres möglich, weitere Einschränkung wird bei Bedarf über ELWIS bekannt gegeben.
[5] Nachtbetrieb möglich, Verfügbarkeit richtet sich nach den örtlichen, pandemiebedingten Einschränkungen. Regelungen werden über ELWIS bekannt gegeben.
[6] Stichkanäle bedarfsgerecht
Der Betrieb der Schleusen an Wasserstraßen außerhalb des Kernnetzes (gemäß Anlage 1) ist ebenfalls im üblichen Rahmen aufrecht zu erhalten. Im Falle von örtlich erforderlichen, pandemiebedingten Einschränkungen sollte ein Betrieb von mindestens 8 Stunden sichergestellt werden. Entsprechende Einzelfallregelungen sind über ELWIS bekannt zu geben.
Die regionale Umsetzung der neuen Regelungen erfolgt spätestens bis zum 01.07.2020.
Die Regelungen werden bei Bedarf fortgeschrieben.
Bonn, den 25.06.2020
gez. Prof. Dr.-Ing. Witte
Präsident der Generaldirektion
Wasserstraßen und Schifffahrt