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Abschaffung der Schifffahrtsabgaben

Auflösung der Stundungskonten

Datum 08.04.2019

Seit dem 01.01.2019 entfällt die Erhebung der Schifffahrtsabgaben sowie Hafen- und Ufergelder auf den abgabepflichtigen Bundeswasserstraßen des Tarifes für die Schifffahrtsabgaben auf den norddeutschen Bundeswasserstraßen im Binnenbereich und des Tarifes für die Schifffahrtsabgaben auf den süddeutschen Bundeswasserstraßen im Binnenbereich. Schifffahrtsabgaben werden nur noch auf der Mosel und dem Nord-Ostsee-Kanal erhoben.


Sollten Sie Ihr Stundungskonto löschen wollen, möchten wir hiermit auf die Informationen der LogPay Financial Services GmbH verweisen.