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Abschaffung der Schifffahrtsabgaben

Datum 10.01.2019

Seit dem 01.01.2019 entfällt die Erhebung der Schifffahrtsabgaben sowie Hafen- und Ufergelder auf den abgabepflichtigen Bundeswasserstraßen des Tarifes für die Schifffahrtsabgaben auf den norddeutschen Bundeswasserstraßen im Binnenbereich und des Tarifes für die Schifffahrtsabgaben auf den süddeutschen Bundeswasserstraßen im Binnenbereich.

Schifffahrtsabgaben werden nur noch auf der Mosel und dem Nord-Ostsee-Kanal erhoben.

Hier bleibt es bei den bestehenden Verfahren. Es sind weiterhin Abgabenerklärungen an den Annahmestellen (unbar) oder Hebestellen (bar und unbar) an der Mosel abzugeben. Das bestehende Verfahren auf dem Nord-Ostsee-Kanal ist beizubehalten.