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Unterhaltung

Die WSV als Eigentümerin der Wasserstraßen ist für die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen und den Betrieb der bundeseigenen Schifffahrtsanlagen verantwortlich (s. Bundeswasserstraßengesetz WaStrG)

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter nehmen folgende Aufgaben wahr:

  • die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustands für den Wasserabfluss,
  • die Erhaltung der Schiffbarkeit,
  • Räumung, Freihaltung, Schutz und Pflege des Gewässerbetts mit seinen Ufern,
  • Arbeiten zur Beseitigung oder Verhütung von Schäden an Ufergrundstücken, die durch die Schifffahrt entstanden sind oder entstehen können,
  • Erhalt der Schiffbarkeit der gekennzeichneten Seewasserstraßen,
  • Betrieb der Schleusen und Wehre,
  • Instandhaltung von Brücken, Staumauern, Leuchttürmen und Signaleinrichtungen.

Baggerungen

Werden auf der Gewässersohle Untertiefen festgestellt, so werden diese in regelmäßigen Abständen durch Baggerungen beseitigt. Dabei werden durch Peilungen die Stellen bestimmt, wo gebaggert werden muss und auch wie viel Aushubmaterial anfällt und einer Verwertung oder Entsorgung zuzuführen ist. Im Vorfeld wird das Material beprobt. Ist das Material frei von Schadstoffen kann es an anderen Baustellen wieder verwendet werden. Werden Schadstoffe nachgewiesen, so ist das Material je nach Schadstoffart und Konzentration einer Entsorgung entsprechend den gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes zuzuführen.

Baumpflege

Für die Bäume, die sich im Eigentum der WSV befinden, ist die WSV verkehrssicherungspflichtig. Deshalb ist jeder Baum in einem Baumkataster erfasst und wird regelmäßig auf seinen Zustand hin untersucht. So können Pflegemaßnahmen rechtzeitig geplant und durchgeführt werden.

Bauwerksinspektion

Durch die WSV werden Hebewerke, Schleusen, Staumauern, Wehre, Brücken, Leuchttürme und andere Bauwerke betrieben und sind deshalb auch instand zu halten. Hierzu wird das jeweilige Bauwerk regelmäßig nach festgelegten Regeln zu bestimmten Terminen inspiziert. Werden Mängel festgestellt werden diese dokumentiert und entschieden, wie dringend diese zu beheben sind. Kleine Instandsetzungen werden durch die Mitarbeiter der WSÄ behoben, größere Instandsetzungsmaßnahmen werden durch die Beauftragung von qualifizierten Betrieben und Firmen abgearbeitet.

Eisaufbruch

Auf den natürlichen Wasserstraßen ist bei Eis vorrangig der schadlose Wasserabfluss zu gewährleisten, auf den künstlichen Wasserstraßen ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Schiffbarkeit Hauptziel des Eisaufbruchs. Die Eisbekämpfung dient der Sicherung der Vorflut, dem Schutz baulicher Anlagen, dem Offenhalten der Schutz- und Sicherheitshäfen und der Aufrechterhaltung der durchgehenden Schifffahrt- soweit dafür die Eisbekämpfung wirtschaftlich zu vertreten ist- bzw. der Verkürzung von eisbedingten Stillliegezeiten.

Erosion

Als Erosion bezeichnet man die Abtragung von Sediment durch Wasser oder Wind. Man unterscheidet flächenhafte Erosion (Flächenabtrag) und lineare Erosion (Rinnenerosion). In jedem frei fließenden Fluss wird durch natürliche Prozesse über lange Zeiträume an den Ufern und an der Sohle Material herausgelöst und abtransportiert (Erosion). Die Menge des transportierten Materials wird durch das Fließgefälle und durch das Sohlmaterial vorgegeben und beschränkt sich daher auf örtlich begrenzte Bereiche. Dementsprechend ist die Erosion in erster Linie ein natürlicher geologischer Prozess in einem Fließgewässer.

Peilungen

Die Peilungen werden regelmäßig in den Gewässern der WSV durchgeführt. Dabei wird die Wassertiefe mit unterschiedlichen Geräten, je nach Anforderungen an die Genauigkeit, gemessen.
Ziel der Peilungen ist die Überwachung der Gewässersohle und das Finden von Über- und Untertiefen. Übertiefen können insbesondere die Stabilität von Ufereinfassungen (z.B. Spundwände im Stadtbereich) beeinträchtigen und sind deshalb mit geeignetem Material aufzufüllen. Untertiefen können den Schiffsverkehr behindern und ggfs. Schiffe beschädigen. Auch um Hindernisse erkennen und bergen zu können sind Peilungen unerlässliche Hilfsmittel.

Uferinstandsetzung

Vor dem Hintergrund der Verkehrssicherung für die Nutzung der Landflächen als auch der Wasserflächen, werden regelmäßig schadhafte Ufer instand gesetzt. Ziel ist die Wiederherstellung der ursprünglichen Funktionsweise des Ufers, der stabilen Abgrenzung der Landfläche gegenüber der Wasserfläche.