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Ökologische Durchgängigkeit

Im Jahr 2000 wurden mit dem Inkrafttreten der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) umfangreiche Neuregelungen für den Gewässerschutz und die Wasserwirtschaft in Europa geschaffen. Ziel der WRRL ist es, dass möglichst viele Fließgewässer, Seen und das Grundwasser innerhalb eines Vierteljahrhunderts einen guten Zustand erreichen.

Zu den erforderlichen Maßnahmen, um das Ziel zu erreichen gehört die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit in den Flüssen. Fischen und wirbellosen Kleinlebewesen soll die ungehinderte Wanderung stromauf und stromab zwischen ihren typischen Nahrungs-, Laich- und Rückzugslebensräumen ermöglicht werden. Sofern der Rückbau von Querbauwerken nicht möglich ist, werden an den Staustufen Fischaufstiegsanlagen, sogenannte Fischtreppen, errichtet oder kleine Umgehungsgerinne angelegt.

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Durchgängigkeit an den von ihr errichteten oder betriebenen Stauanlagen an den Bundeswasserstraßen durchzuführen. Als gesetzliche Verpflichtung hat diese Aufgabe Vorrang gegenüber anderen Aufgaben, für die die WSV lediglich aufgrund rechtlicher Regelungen zuständig ist (z. B. Ausbau, Betrieb und Unterhaltung der Bundeswasserstraße).

Um der komplexen Aufgabenstellung an den Bundeswasserstraßen an bis zu 250 Stauanlagen gerecht zu werden, hat das Bundesverkehrsministerium (BMVI) im Jahr 2012 die Erarbeitung eines bundesweiten Priorisierungskonzeptes auf den Weg gebracht. Das Konzept gibt der WSV den politisch-strategischen Rahmen für die Gesamtaufgabenerledigung vor und ist eng an den durch die WRRL vorgegebenen zeitlichen Rahmen mit drei Bewirtschaftungszyklen bis zum Fristende 2027 angelehnt. Das Konzept wurde mit den für die Umsetzung und Zielerreichung der WRRL zuständigen Bundesländern und mit dem Bundesumweltministerium abgestimmt. In Vorbereitung auf die Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme der Flussgebietseinheiten für den zweiten Bewirtschaftungszyklus 2016-2021 wurde das Priorisierungskonzept aktualisiert und der erste Fortschrittsbericht Ende 2015 herausgegeben.

Nachdem im Fortschrittbericht 2015 aufgezeigt werden musste, dass sich der überwiegende Teil der für den ersten Bewirtschaftungszyklus bis 2015 geplanten Maßnahmen in die folgenden beiden Bewirtschaftungszyklen verschiebt, wurde zur Projektoptimierung ein Multiprojektmanagement Fischaufstiegsanlagen aufgesetzt, das nun das bundesweite Priorisierungskonzept untersetzt.

Derzeit werden 45 Projekte durch fünf Wasserstraßen-Neubauämter und acht Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter bearbeitet.