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Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung ist dem Naturschutz verpflichtet.

Bei der Planung und Umsetzung von Verkehrsvorhaben wird daher sorgfältig darauf geachtet, so wenig wie möglich in den Naturhaushalt einzugreifen. So kommen die Schonung einzelner Uferabschnitte oder Baumaßnahmen nur auf eine Uferseite in Betracht. Nicht immer kann aber auf einen Eingriff verzichtet werden. Unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft werden entsprechend den Naturschutzgesetzen ausgeglichen.

Ausgleich bedeutet die gleichartige und räumlich nahe Wiederherstellung der beeinträchtigten Funktionen. Ist ein Ausgleich nicht möglich, kann der Eingriff auch durch Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. Es gibt eine Vielfalt an Möglichkeiten so z.B. die Umsiedlung von Tieren und Pflanzen, die Renaturierung von Fließgewässern sowie die Herstellung von Biotopen. Es ist Aufgabe für uns alle, den Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten.