Planfeststellung
Neubau 2. Schleuse Fankel (WSA Trier)
Die WSV führt Baumaßnahmen an Bundeswasserstraßen durch, wie zum Beispiel die Verbreiterung oder Vertiefung eines Kanalprofils, den Bau eines Schiffshebewerkes oder die Zuschüttung eines Schleusenkanals. Solche Maßnahmen stellen einen Ausbau, einen Neubau oder eine Beseitigung von Bundeswasserstraßen dar und bedürfen einer vorherigen (verwaltungsrechtlichen) Zulassungsentscheidung.
Grundsätzlich erfolgt hierfür ein Planfeststellungsverfahren. Dieses wird von der GDWS als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde durchgeführt.
Bestimmte, im Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) genannte Verkehrsinfrastrukturprojekte an Bundeswasserstraßen können vom Deutschen Bundestag durch ein Maßnahmengesetz anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses zugelassen werden. Vor der Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens wird ein vorbereitendes Verfahren bei der zuständigen Behörde durchgeführt. Zuständige Behörde ist die GDWS.