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Aufhebung des Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes (MgvG) und Folgen für die Verfahren nach MgvG

Das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) ermöglichte es, dass der Bundestag abweichend von § 14 Abs. 1 Bundeswasserstraßengesetz durch ein Maßnahmengesetz anstelle eines Verwaltungsakts bestimmte Verkehrsinfrastrukturprojekte zulassen konnte. Am 29.12.2023 ist das Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (Genehmigungsbeschleunigungsgesetz) in Kraft getreten. Durch Artikel 13 Genehmigungsbeschleunigungsgesetz (GBeschlG) wird das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) vom 22. März 2020 (BGBl. I S. 640), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I, S. 1795) geändert worden ist, aufgehoben.

Folgende Verfahren wurden bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) als zuständige Behörde nach den §§ 4 ff. MgvG eingeleitet:

  • Planfeststellungsverfahren / Vorbereitendes Verfahren Abladeoptimierung der Fahrrinnen am Mittelrhein, Teilabschnitt 2 „Lorcher Werth“ und „Bacharacher Werth“ (Rhein-km 528,0 bis 547,5)
  • Planfeststellungsverfahren / Vorbereitendes Verfahren Abladeoptimierung der Fahrrinnen am Mittelrhein, Teilabschnitt 3 „Jungferngrund“ und „Geisenrücken“ (Rhein-km 547,5 bis 557,0)
  • Ausbau der Bundeswasserstraße Außenweser nach MgvG
  • Ausbau der Bundeswasserstraße Unterweser Nord nach MgvG

Folgen für Verfahren nach MgvG

Verfahren, die nach MgvG begonnen wurden, werden in Planfeststellungsverfahren überführt. Im weiteren Verfahrensgang findet das MgvG keine Anwendung mehr. Die Verfahren werden nach den §§ 14 bis 14e des Bundeswasserstraßengesetzes in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes fortgeführt. Die Zulassung des Vorhabens erfolgt durch Planfeststellungsbeschluss.

Der Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens ist hier beschrieben.

Die Hinweise zum Datenschutz in der Planfeststellung können hier nachgelesen werden.