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Datenschutz in der Planfeststellung

Hinweise zum Datenschutz in der Planfeststellung

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
Herr Dirk Schwardmann
Am Propsthof 51,
53121 Bonn
Tel. +49 (0) 228 / 7090-0
Fax.+49 (0) 228 / 7090-9010
E-Mail: gdws@wsv.bund.de

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Herr Jochen Hinz
Am Propsthof 51,
53121 Bonn
Tel. +49 (0) 228 / 7090-3200
E-Mail: DSB.GDWS@wsv.bund.de

3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung; Kategorien von personenbezogenen Daten:

Die Durchführung von wasserstraßenrechtlichen Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren ist in den §§ 12, 14 ff. Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) iVm. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) gesetzlich geregelt.

Die dort festgeschriebenen Anforderungen machen es erforderlich personenbezogene Daten im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) zu verarbeiten.

Es handelt sich hierbei vor allem um Kontaktdaten, wie Name und Adresse sowie um die in den Planunterlagen, in den Einwendungen, im Erörterungstermin oder im Zuge von Rechtsverfahren ermittelten und übermittelten personenbezogenen Daten, welche z.B. Angaben zur jeweiligen Betroffenheit eines Einwenders (wie z.B. Eigentumsverhältnisse) beinhalten. Auch personenbezogene Daten aus Nutzungsverträgen und Genehmigungen, die mit dem Verfahren im Zusammenhang stehen, können Gegenstand der Verarbeitung sein.

Im Rahmen eines Erörterungstermins kann es zu einer Aufzeichnung von Tonaufnahmen kommen. Auf die Tonaufzeichnungen wird im Termin ausdrücklich durch die Planfeststellungsbehörde hingewiesen. Die Aufzeichnungen werden ausschließlich durch die Planfeststellungsbehörde oder durch für diese tätige Auftragsverarbeiter zum Zwecke der Erstellung der Niederschrift des Erörterungstermins verwendet und nicht an sonstige Dritte weitergegeben.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist gemäß Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. e) DSGVO rechtmäßig, weil sie für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt und in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) gemäß § 14 Absatz 1 Satz 3 WaStrG als zuständiger Planfeststellungsbehörde gesetzlich übertragen wurde.

Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 WaStrG sind bei der Planfeststellung die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Für die zu treffende Abwägungsentscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ist es daher erforderlich, dass die Planfeststellungsbehörde Kenntnis über alle abwägungserheblichen Belange, einschließlich entsprechender personenbezogener Daten, hat. Gemäß § 24 VwVfG hat die Planfeststellungsbehörde den zu Grunde liegenden Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln.

Die im Rahmen des Planverfahrens verarbeiteten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Vorbereitung und der Erstellung der Zulassungsentscheidung des jeweiligen Vorhabens sowie für die Bearbeitung von mit dem Planverfahren im Zusammenhang stehenden Vorgängen verwendet.

4. Herkunft der personenbezogenen Daten:

Die personenbezogenen Daten werden der Planfeststellungsbehörde durch den Träger des Vorhabens und direkt durch die Einwender übermittelt oder sie erhebt die personenbezogenen Daten durch eigenständige Sachverhaltsermittlung.

5. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Die personenbezogenen Daten werden ggf. an den Vorhabenträger und die für diesen tätigen Büros zur Auswertung der Einwendungen weitergereicht.

Soweit dies erforderlich ist, erfolgt eine Übermittlung der personenbezogenen Daten auch an die von der Planfeststellungsbehörde herangezogenen Berater (Sachverständige, Fachanstalten) sowie im Falle eines mit dem Planverfahren zusammenhängenden Verwaltungsrechtsstreits an das zuständige Gericht.

In den vorhabenbezogenen Planunterlagen enthaltene personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligungen nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich in anonymisierter Form auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Die GDWS stellt sicher, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auch durch einen Auftragsverarbeiter oder im Fall einer gemeinsamen Verantwortung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt (Art. 26 und 28 DSGVO) .

Eine Übermittlung personenbezogener Daten erfolgt im Übrigen nur, soweit eine gesetzliche oder rechtliche Verpflichtung hierzu besteht oder eine Einwilligung der betroffenen Person vorliegt.

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:

Die personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, bis sie für die Wahrnehmung der Aufgaben der Planfeststellungsbehörde, einschließlich der gesetzlich geregelten Folgeentscheidungen (z.B. solche nach § 75 Abs. 2, 3 VwVfG) nicht mehr benötigt werden.

7. Rechte der betroffenen Person:

Wir weisen darauf hin, dass betroffenen Personen im Sinne der DSGVO, folgende Rechte zustehen:

  • Ein Recht auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DSGVO
  • Ein Recht auf Berichtigung der sie betreffenden unrichtigen personenbezogenen Daten gemäß Art. 16 DSGVO
  • Ein Recht auf Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten nach den Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO
  • Ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO
  • Ein Recht gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch einzulegen, soweit Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben und dem keine zwingenden Gründe für die Verarbeitung entgegenstehen.

Es besteht unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsgerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Graurheindorfer Str. 153, 53117 Bonn bzw. Friedrichstr. 50, 10117 Berlin, Tel. +49 (0) 228 / 997799-0, E-Mail poststelle@bfdi.bund.de als zuständige Aufsichtsbehörde.

8. Änderung der Datenschutzhinweise:

Wir behalten uns jederzeit Änderungen der Datenschutzerklärung vor.

Bitte beachten Sie auch unsere allgemeinen Datenschutzhinweise, die Sie hier abrufen können.