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Veranstaltungen

Wassersportliche und sonstige Veranstaltungen auf oder am Wasser sind genehmigungspflichtig. Zu diesen Veranstaltungen zählen unter anderem Veranstaltungen auf oder an Schifffahrtsstraßen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen oder eine Gefahr für die Umwelt darstellen können, wie zum Beispiel

  • Regatten
  • Paraden, Geschwader- und Korsofahrten
  • Schirmfliegen (Parasailing)
  • Drachenfliegen (Paragliding)
  • Schwimmwettkämpfe
  • Tauchwettkämpfe
  • Feuerwerke

Ihr Antrag sollte die wesentlichen Angaben über die Veranstaltung enthalten, wie Anzahl der Teilnehmer (Boote), Austragungsort und Termin.

Die Genehmigung kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden, die eine Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs verhüten und ausgleichen oder die von der Schifffahrt ausgehenden schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder die eine Gefahr für die Umwelt verhindern oder beseitigen. Die Genehmigung ist gebührenpflichtig und wird für eine bestimmte angemessene Frist erteilt.

Formlose Anträge auf Genehmigung stellen Sie bitte rechtzeitig und schriftlich an das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt.

Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter