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Liegenschaften

Die Bundeswasserstraßen sind privatrechtliches Eigentum des Bundes im Sinne des bürgerlichen Rechts. Ihre öffentlich-rechtliche Zweckbindung als Verkehrsweg hat jedoch Vorrang vor privaten Interessen. Die Liegenschaften - rund 232.000 ha Wasserflächen (ohne Seewasserstraßen) und 20.000 ha Landflächen - werden von den Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern verwaltet. Für das liegenschaftsbezogene Flächenmanagement steht ein modernes Liegenschaftsinformationssystem (LIS) zur Verfügung. Darin werden rund 65.000 Flurstücke, 4.000 Pfandrechte sowie 47.000 Nutzungsverträge geführt. Die Geschäftsprozesse für die Vermietung und Verpachtung, Steuern und Abgaben, Grundstücksbewertung sowie den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken werden durch einen interaktiven Workflow unterstützt.

Die Verwaltungsvorschrift VV-WSV 2604 Nutzungsentgelte ist das von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) bei der Verwaltung der Bundeswasserstraßen zu beachtende Regelwerk zur Ermittlung privatrechtlicher Nutzungsentgelte (Miete, Pacht, Gestattung).