Charta für die Zusammenarbeit auf Baustellen an Wasserstraßen
Bauprojekte an Bundeswasserstraßen sind typischerweise gekennzeichnet durch technisch und organisatorisch komplexe Bauprozesse, deren vorausschauende Bewältigung eine Herausforderung für die Projektbeteiligten darstellt. Um diese Herausforderung im Interesse einer wirtschaftlichen und effizienten Bauabwicklung bestmöglich bewältigen zu können, streben die Vertreter des Bauherrn und der Hauptverband der Bauindustrie für seine beteiligten Bauunternehmen an, die Zusammenarbeit zu verbessern. Hierfür haben sie gemeinsam als Partner die folgenden Verhaltensregeln erarbeitet.
Bei der Charta handelt es sich um die Vereinbarung einer Projektkultur. Ihre Regelungen haben keine vertragliche Verbindlichkeit und werden auch nicht zum Gegenstand eines Vertrages gemacht. Sie sind im Rahmen und auf der Basis des geltenden Rechts einschließlich der bestehenden Verwaltungsvorschriften anzuwenden und auszulegen.
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Dokumente und Downloads zur Charta