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Klassifizierung der Binnenwasserstraßen

Ziel der Klassifizierung der europäischen Binnenwasserstraßen ist die Förderung eines einheitlichen Binnenwasserstraßennetzes. Grundlage der Klassifizierung sind die räumlichen Abmessungen abgestimmter Schiffstypen, von denen die horizontalen Parameter Länge und Breite die wichtigsten sind. Variabel sind besonders die Abladetiefen und Fixpunkthöhen. Deshalb sind auch die angegebenen Tonnagen nur Orientierungswerte.

Das vorliegende Klassifizierungssystem wurde von der ECE im November 1992 als Resolution verabschiedet. Das Klassifizierungssystem ist von der Europäischen Verkehrsministerkonferenz (CEMT) übernommen worden. Das System berücksichtigt die gesellschaftlichen Veränderungen in Mittel- und Osteuropa. Durch Erlass des BMV vom 24. März 1993 wurde das neue Klassifizierungssystem eingeführt und die deutschen Binnenwasserstraßen danach bewertet.

Die Zuordnung der dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen des Bundes zu den Wasserstraßenklassen wird aufgrund lokaler Veränderungen insbesondere infolge des Ausbaus der Wasserstraßen jährlich aktualisiert, wobei sich diese Änderungen vorwiegend im Rahmen der mittelfristigen Ausbauziele bewegen. Sowohl das europäische Klassifizierungssystem als auch die Zuordnung der Bundeswasserstraßen werden durch Fußnoten, die sich in der Regel auf Einschränkungen beziehen, präzisiert.