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Gliederung der Bundeswasserstraßen

Die Bundeswasserstraßen gliedern sich nach dem Wasserwegerecht in Binnenwasserstraßen und Seewasserstraßen.

Bei den Binnenwasserstraßen des Bundes unterscheidet man solche, die dem allgemeinen Verkehr dienen und solche von untergeordneter Bedeutung, die nicht dem allgemeinen Verkehr dienen.

Seewasserstraßen sind die Flächen zwischen der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser oder der seewärtigen Begrenzung der Binnenwasserstraßen und der seewärtigen Begrenzung des Küstenmeeres.

Das Schifffahrtsrecht unterteilt die Bundeswasserstraßen entsprechend ihrer überwiegenden Verkehrsnutzung in Binnenschifffahrtsstraßen und Seeschifffahrtsstraßen.

Der größte Teil der Binnenwasserstraßen beider Kategorien sind zugleich Binnenschifffahrtsstraßen. Binnenwasserstraßen sind Seeschifffahrtsstraßen, wenn sie, wie die Unterläufe von Warnow, Trave, Elbe, Weser und Ems sowie der Nord-Ostsee-Kanal, überwiegend der Seeschifffahrt dienen.
Seeschiffe befahren - soweit ihre Bauart dies zulässt - im sog. Binnen-See-Verkehr auch Binnenschifffahrtsstraßen. Umgekehrt dürfen Binnenschiffe, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, auf Seeschifffahrtsstraßen verkehren.