Navigation und Service

Bereitstellung von Geodaten

Die Geodatennutzungsverordnung des Bundes (GeoNutzV) vom 19. März 2013 (BGBl. I S. 547) regelt die Voraussetzungen, unter denen die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Geodaten und Geodatendienste zur Verfügung stellt. Individuelle Lizenz- und Nutzungsverträge für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung dieser Geodaten und Geodatendienste sind nicht erforderlich.

Als Ansprechpartner steht die Fachstelle für Geodäsie und Geoinformatik der WSV (FGeoWSV) gerne zur Verfügung.