Navigation und Service

Windparks

Der Ausbau der Windenergie ist ein erklärtes Ziel der Bundesregierung. Dabei kommt der Errichtung von riesigen Windparks in der Nord- und Ostsee eine Schlüsselposition zu. Die GDWS ist, als für die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt zuständige Verkehrsbehörde, in diesen Prozess von Beginn an eingebunden.

Die GDWS ist Zustimmungsbehörde im Genehmigungsverfahren nach Seeanlagenverordnung und als Fachbehörde zuständig für die Umsetzung der schifffahrtspolizeilichen Auflagen aus den Nebenbestimmungen bei Bau und Betrieb.

Gleichfalls obliegt unserer Verwaltung die Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs im Umfeld von Offshore-Windkraftanlagen im Rahmen der maritimen Verkehrssicherung.

Um die Nutzung der Windenergie auf See gefahrlos zu ermöglichen und gleichzeitig einen sicheren Schiffsverkehr zu gewährleisten, wirken unsere nautischen Spezialisten aktiv bei der Standortsuche und der Gestaltung der Genehmigungen mit. In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu berücksichtigen, dass zukünftig immer mehr und größere Schiffe die Meere befahren aber gleichzeitig, bedingt durch die gewaltigen Windparkflächen, eine Konzentration des Schiffsverkehrs auf relativ eng begrenzte Routen entsteht. Mögliche neu entstehende Risiken werden deshalb von uns untersucht und bewertet. Weitestgehend kann diesen mit modernen Navigationshilfsmitteln und der gezielten Anwendung von Maßnahmen der maritimen Verkehrssicherung begegnet werden.

Die Errichtung von Windparks auf See erfordert ein sicheres Nebeneinander von Bauwerken und Schifffahrt. Die GDWS sorgt in diesem Zusammenhang für sichere Verkehrswege zu den deutschen Seehäfen und für den Transitverkehr durch die deutsche Ausschließliche Wirtschaftszone. Verkehrsuntersuchungen geben Aufschluss über die Schifffahrtsrouten und die grundsätzlich für Windparks geeignete Seegebiete.

Im Zuge des Aufbaus von Windparks auf See sind umfangreiche Kabellegearbeiten für die Ableitung des erzeugten Stroms, die Datenübertragung und für die Vernetzung der Anlagen erforderlich. Gleichzeitig entstehen Umspann- und Versorgungsplattformen. Auch diese Maßnahmen werden hinsichtlich der Sicherheit des Schiffsverkehrs durch die Nautiker der GDWS begleitet.

Um den Projektanten und Betreibern von Windenergieanlagen die aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs zu berücksichtigenden Maßnahmen näher zu bringen, hat die GDWS eine Richtlinie für Gestaltung, Kennzeichnung und Betrieb von Windenergieanlagen herausgegeben. Diese Richtlinie wird im Downloadbereich zur Verfügung gestellt. Neben verschiedenen grundsätzlichen Aspekten wird darin insbesondere die Kennzeichnung eines Windparks detailliert beschrieben.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Sicherheit der Schifffahrt während der Bauarbeiten bei der Errichtung eines Windparkgebietes.
Die Absicherung der Baustelle erfolgt auf vielfältige Weise. Sicherungsschiffe, Verkehrsbeobachtung und die Kennzeichnung der Baustelle werden bereits in den Nebenbestimmungen der Genehmigung geregelt.

Die GDWS erlässt für ihren Zuständigkeitsbereich Regeln für das Befahren von Windparkgebieten mit Fahrzeugen, die kleiner als 24 Meter sind. Dieses ist besonders für die Führer von Sportfahrzeugen wichtig, die sonst u. U. große Umwege fahren müssten.
Diese Vorschriften werden in der Form von Allgemeinverfügungen für das Befahren von Windparks erlassen.

Für alle Fragen bezüglich der Sicherheit der Schifffahrt im Zusammenhang mit Windparks auf See, der Kennzeichnung und den Befahrensregelungen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.