Navigation und Service

Verkehrsmanagement und Verkehrszentralen

Die WSV informiert, unterstützt und regelt aktiv den Schiffsverkehr, um einen flüssigen und sicheren Verkehr auf den Seeschifffahrtsstraßen zu ermöglichen.

Verkehrsmanagement

Die WSV informiert, unterstützt und regelt aktiv den Schiffsverkehr, um einen flüssigen und sicheren Verkehr auf den Seeschifffahrtsstraßen zu ermöglichen. Dazu stehen unsere Verkehrszentralen in unmittelbarem Kontakt mit der Schifffahrt. AIS- und Radarstationen empfangen Verkehrsdaten und übertragen diese in die Verkehrszentralen. Von den Verkehrszentralen der WSV geben unsere Nautiker - alles erfahrene Kapitäne - regelmäßig Meldungen über die aktuelle Verkehrslage per Funk an die Schifffahrt durch, erteilen an einzelne Schiffe frühzeitig individuelle Hinweise zur Abwehr von Gefahren und können erforderlichenfalls durch schifffahrtspolizeiliche Verfügungen unmittelbar in das Verkehrsgeschehen eingreifen. Unsere Verkehrszentralen sind die Schaltstellen der Maritimen Verkehrssicherung. Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dort direkte Ansprechpartner für die Schifffahrt. Zur weiteren Gewährleistung der Sicherheit besteht auf vielen Seeschifffahrtsstraßen Lotsannahmepflicht, z.B. auf der Elbe für Schiffe mit Länge ≥ 90 m, Breite ≥ 13 m oder Tiefgang > 6,5 m.

Verkehrszentrale Brunsbüttel Verkehrszentrale Brunsbüttel Verkehrszentrale Brunsbüttel

Maritime Verkehrssicherung

Nach Regel 12 „Verkehrssicherungsdienste“, Kapitel V, SOLAS werden die Vertragsregierungen verpflichtet überall dort für die Einrichtung von Verkehrssicherungsdiensten zu sorgen, wo ihrer Auffassung nach die Verkehrsdichte oder das Gefahrenniveau solche Dienste rechtfertigen.

Das Bundesverkehrsministerium hat zusammen mit der nachgeordneten, zuständigen Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt dieser Verpflichtung Rechnung getragen, indem an der gesamten deutschen Küste zwischen der niederländischen, der dänischen und der polnischen Grenzen Verkehrszentralen eingerichtet wurden und betrieben werden.
Diese Verkehrszentralen (= Vessel Traffic Service Center) sind über die internationalen Anforderungen gem. IMO-Entschließung A.857 (20) „Richtlinien über Verkehrssicherungsdienste“ hinaus organisatorisch, technisch und personell ausgestattet.

International engagieren sich die nationalen Vertreter des Bundesverkehrsministeriums und der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt hinsichtlich der Weiterentwicklung von Verkehrssicherungssystemen und der damit in Verbindung stehenden Themen, wie z.B. Aufgaben und Befugnisse von Vessel Traffic System (VTS), der Aus- und Weiterbildung des Personals, Nutzung von AIS (Automatic Identification System) in den Vessel Traffic Service Centers usw.

National beschreibt § 2 Abs. 1 Nr. 22 SeeSchStrO die Maritime Verkehrssicherung als die von der Verkehrszentrale zur Verhütung von Kollisionen und Grundberührungen, zur Verkehrsablaufsteuerung oder zur Verhütung der von der Schifffahrt ausgehenden Gefahren für die Meeresumwelt gegebenen Verkehrsinformationen und Verkehrsunterstützungen sowie erlassenen Verfügungen zur Verkehrsregelung und –lenkung.

Die Verkehrszentralen sind somit
- die ordnungsausführenden Organe der Strom- und Schifffahrtspolizeibehörden (GDWS) und dienen ihnen als ein Instrument zur Verkehrssicherung und zur
- Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie zur
- Verhütung der von der Schifffahrt ausgehenden Gefahren und schädlichen Umwelteinwirkungen.

Nach einem Unfall leiten die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter die Sofortmaßnahmen in der Unfallbekämpfung ein und führen diese bis zur Übernahme durch das Havariekommando eigenverantwortlich fort. Die Übernahme durch das Havariekommando erfolgt, wenn eine komplexe Schadenslage vorliegt. Im Vorfeld einer komplexen Schadenslage kann das in seinem Zuständigkeitsbereich betroffene Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt das Havariekommando um Übernahme ersuchen, das Havariekommando kann in diesem Stadium auch von seinem Selbsteintrittsrecht Gebrauch machen.

Verkehrszentrale

In unseren Verkehrszentralen Cuxhaven, Bremerhaven, Bremen, Brunsbüttel [Elbe und Nord-Ostsee-Kanal], Emden, Travemünde, Warnemünde und Wilhelmshaven) informieren, unterstützen und regeln wir aktiv den Schiffsverkehr auf unseren Wasserstraßen.

Verkehrszentrale Travemünde Verkehrszentrale Travemünde Verkehrszentrale Travemünde - Innenansicht Quelle: WSV.de

Unsere WSV-Nautikerinnen und Nautiker stehen mit den Schiffsführungen über Funksprechverbindungen im direkten Kontakt. Sie können dabei auf umfangreiche Informationen über den Schiffsverkehr zurückgreifen: In den Verkehrszentralen sind Informationen über die Schiffe, deren Position und Fahrverhalten, aber auch Informationen über die Witterung, den Wasserstand, die Funktion der Seezeichen etc. verfügbar. Auch Informationen über die ferngesteuerten Leuchttürme gehören dazu. 

Die Informationen werden auf Monitoren dargestellt. Die Nautikerinnen und Nautiker der WSV können sich so an ihrem Arbeitsplatz ein Bild über die Verkehrslage verschaffen, es rund um die Uhr bewerten und die Schifffahrt in regelmäßigen Abständen über die aktuelle Verkehrslage informieren. 

Ihr Funkspruch wird direkt auf die Schiffsbrücken übertragen. Darüber hinaus informieren und unterstützen unsere Nautikerinnen und Nautiker einzelne Schiffsführungen je nach Situation und Bedarf. 

Wir ermöglichen damit auf den Seeschifffahrtsstraßen einen flüssigen und sicheren Verkehr. Erforderlichenfalls greifen wir aber auch per schifffahrtspolizeilicher Verfügung mündlich unmittelbar in das Verkehrsgeschehen ein. Wir entschärfen so Gefahrensituationen und vermeiden mögliche Unfälle. Benötigt ein Schiff z.B. aufgrund seiner Größe eine individuelle Beratung oder müssen etwa wegen Nebels viele Schiffe gleichzeitig beraten werden, dann werden Seelotsen mit der Wahrnehmung dieser Beratungstätigkeit beauftragt. In einigen Verkehrszentralen sind zu diesem Zweck spezielle Arbeitsplätze für Seelotsen eingerichtet

Ordnungswidrigkeiten

In Ausführung der Bundesgesetze (z. B. Seeaufgabengesetz, Binnenschifffahrtsaufgabengesetz) wurden vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verschiedene Verordnungen erlassen, die Verhaltenspflichten der Schiffsführer und anderer beinhalten. Die wirkungsvolle Einhaltung wird durch Schiffe der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung sowie durch die Schiffe der Wasserschutzpolizeien im Küstenmeer bzw. durch Fahrzeuge von Zoll und Bundesgrenzschutz jenseits des Küstenmeeres überwacht. Grundlage hierfür bilden die Vereinbarung mit den Küstenländern (Verkehrsblatt 1985, S. 185) und die Seeschifffahrtsaufgabenübertragung (BGBl. 1994 I S. 3744). Einsatzfahrzeuge der Bundesbehörden koordinieren ihre Einsätze im Koordinierungsverbund Küstenwache. Die ermittelten Ordnungswidrigkeiten werden vom Dezernat Schifffahrt geahndet.

Jährlich werden rund 1.000 Ordnungswidrigkeiten der Berufs- und Sportschifffahrt verfolgt. Schwerpunkte sind im Seebereich Verstöße gegen Verkehrsvorschriften der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und Kollisionsverhütungsregeln sowie gegen die Vorschriften, die speziell Sportboote betreffen. Im Binnenbereich wurden vorwiegend Verstöße gegen die Vorschriften der Binnenschiffs-Untersuchungs-Ordnung begangen.