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Seeschifffahrt

Die Seeschifffahrt ist für die Bundesrepublik Deutschland als hochindustrialisiertes Land von besonderer Bedeutung für den Außenhandel und für die Versorgung mit Rohstoffen.

Bei den eingeführten Waren handelt es sich vornehmlich um Rohöl und anderen als Massengütern transportierten Produkten wie z. B. Mineralstoffe, Holz, Stahl und Getreide. Daneben werden mit einer Vielzahl von Spezialfahrzeugen Container, Kraftfahrzeuge, Papier, verflüssigte Gase etc. angeliefert. Der Export wird vornehmlich von Fertigprodukten und veredelten Grundstoffen bestimmt, die im Rahmen internationaler Handelsverbindungen weltweit vertrieben werden. Neben dem Transport von Waren vielfältigster Art gewinnt auch die Passagier- und Sportbootschifffahrt im Seebereich zunehmend an Bedeutung.

Die Seeschifffahrt ist ein sicherer und umweltfreundlicher Verkehrsträger, mit dem die ökologischen und ökonomischen Belange und Interessen in Einklang gebracht werden können.

Die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs sowie die Verhütung der von der Schifffahrt ausgehenden Gefahren (Schifffahrtspolizei) stehen in der Verantwortung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt und der nachgeordneten Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter.

Ein Schwerpunkt liegt dabei in der Erarbeitung von Sicherheitskonzepten für die deutsche Küste und der Mitarbeit in nationalen und internationalen Arbeitsgruppen für eine Vielzahl von Themen z. B. für die landseitige Installation des Automatischen Schiffsidentifizierungssystems (AIS) und bei Erarbeitung und Umsetzung neuer Konzepte der maritimen Notfallvorsorge. Ferner werden Windenergie-Offshore-Anlagen im Rahmen der Genehmigungsverfahren aus Sicht der Schifffahrtspolizei beurteilt. Darüber hinaus werden Ordnungswidrigkeiten des Schiffsverkehrs geahndet.

In den Bereichen Seelotswesen und Wirtschaftsfragen der Schifffahrt ist die GDWS maritimer Dienstleister für die Berufs- und Sportschifffahrt. Die GDWS ist Aufsichtsbehörde über das Seelotswesen und Verordnungsgeber für die Lotsrevierverordnungen. Zudem werden Bewerbungen von Lotsanwärtern von bearbeitet und die Anwärter zusammen mit den Brüderschaften ausgewählt und ausgebildet. Gleichfalls trägt die GDWS die Verantwortung für die Einrichtung und den Erhalt der Lotseinrichtungen (z. B. Versetzschiffe und Landstationen). Neben dem Lotsgeld werden in der Schifffahrtsabgabenstelle die Lotsabgabe und als Sonderaufgabe für den "Nord-Ostsee-Kanal" Befahrungsabgabe und die Kanalsteurerentgelte erhoben. Neben Fragen der Attraktivitätssteigerung des "Nord-Ostsee-Kanals" werden Kabotageanträge sowie statistische Angaben zum Schiffs- und Güterverkehr behandelt.