Abgaben für Sportboote auf dem
Nord-Ostsee-Kanal
Alle Fahrzeuge, die den Nord-Ostsee-Kanal befahren, müssen nach der NOK-Befahrungsabgabenverordnung die Befahrungsabgaben bezahlen.
Ab dem 15.03.2023 ist es im Rahmen eines Pilotprojektes möglich, dass die Befahrungsabgaben der Sportboote für das Befahren des NOK im Voraus online bezahlt werden können. Auf der Internetseite www.wsv-webshop.de finden Sie weitere Informationen.
Weiterhin bleibt die Möglichkeit bestehen direkt vor Ort in Kiel-Holtenau an den Kassenautomaten zu zahlen.