Schiffssicherungstraining
Trainingstermine und Voraussetzungen für das Schiffsführungspersonal in der deutschen Handelsschifffahrt
Training | Termine 2023/24 |
---|---|
FP-HS 3/23 | 04.12.2023 - 15.12.2023 |
FP-HS 1/24 | 22.01.2024 - 02.02.2024 |
FP-HS 2/24 | 11.03.2024 - 22.03.2024 |
Das Aus- und Fortbildungszentrum der WSV (AFZ-WSV), - Trainingszentrum Maritime Schiffssicherheit der WSV in Neustadt/Holstein - führt auf Grundlage der Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) Schiffssicherungstrainings für das Schiffsführungspersonal in der deutschen Handelsschifffahrt durch.
Dies sind nach der Richtlinie
- Bundesbürgerinnen und Bundesbürger die ein nautisches oder technisches Befähigungszeugnis innehaben.
- Personen, die ein nautisches oder technisches Befähigungszeugnis innehaben, die im gewerblichen maritimen Bereich bei einer deutschen Reederei tätig und der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sind.
- Studentinnen und Studenten von Fach- und Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland, die ein nautisches oder technisches Befähigungszeugnis anstreben und mindestens 6 Monate Fahrtzeit sowie die Hälfte ihrer Regelstudienzeit absolviert haben.
Nach erfolgreicher Teilnahme wird eine Teilnahmebescheinigung über einen Auffrischungskurs nach STCW Kapitel A-VI/1 und VI/2 und VI/3 ausgestellt.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Training:
Schiffsführungspersonal | Studenten und Studentinnen |
---|---|
Personalausweis | |
Uneingeschränktes Seediensttauglichkeitszeugnis für den Decks- oder Maschinendienst. | |
Befähigungsnachweise „Sicherheitsgrundausbildung“, „Rettungsbootsmann für Überlebensfahrzeuge und Rettungsboote“ und „Fortschrittliche Brandbekämpfung“ | Befähigungsnachweis „Sicherheitsgrundausbildung“. Soweit vorhanden: „Rettungsbootsmann für Überlebensfahrzeuge und Rettungsboote“ und „Fortschrittliche Brandbekämpfung“ |
Patent | 6 Monate Fahrtzeit sowie die Hälfte der Regelstudienzeit müssen nachgewiesen werden (Vorlage des Seefahrtsbuches und der Immatrikulationsbescheinigung). |
Erstattungsantrag des Arbeitgebers oder - wenn selbstständig im maritimen Bereich tätig - eine Kopie der Gewerbemeldung
|
Hinweis:
Sämtliche Nachweise müssen bis zum Ende des Schiffssicherungstrainings gültig sein und spätestens eine Woche vor Beginn des Trainings bei dem TZMS-WSV in Kopie vorliegen (ggf. auch als pdf-Datei oder Fax). Am ersten Trainingstag sind bei der Anmeldung die Originale vorzulegen.
Eine Teilnahme am Schiffssicherungstraining ist sonst nicht möglich!
Kostenregelung:
- die Heuer- und Fahrkostenerstattung sowie die Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung erfolgt nach der Richtlinie des BMDV.
- Formular "Antrag auf Heuererstattung" Download
Ausrüstung:
- Die persönliche Schutzausrüstung wird für die Dauer des Trainings gestellt und ist aus versicherungstechnischen Gründen zu verwenden.
- Für die Übungen in der Schwimmhalle sind Badeschuhe und Badebekleidung mitzubringen.