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Schiffssicherungstraining

Trainingstermine und Voraussetzungen für das Schiffsführungspersonal in der deutschen Handelsschifffahrt

TrainingTermine 2023/24
FP-HS 3/2304.12.2023 - 15.12.2023
FP-HS 1/2422.01.2024 - 02.02.2024
FP-HS 2/2411.03.2024 - 22.03.2024

Das Aus- und Fortbildungszentrum der WSV (AFZ-WSV), - Trainingszentrum Maritime Schiffssicherheit der WSV in Neustadt/Holstein - führt auf Grundlage der Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) Schiffssicherungstrainings für das Schiffsführungspersonal in der deutschen Handelsschifffahrt durch.

Dies sind nach der Richtlinie

  • Bundesbürgerinnen und Bundesbürger die ein nautisches oder technisches Befähigungszeugnis innehaben.
  • Personen, die ein nautisches oder technisches Befähigungszeugnis innehaben, die im gewerblichen maritimen Bereich bei einer deutschen Reederei tätig und der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sind.
  • Studentinnen und Studenten von Fach- und Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland, die ein nautisches oder technisches Befähigungszeugnis anstreben und mindestens 6 Monate Fahrtzeit sowie die Hälfte ihrer Regelstudienzeit absolviert haben.

Nach erfolgreicher Teilnahme wird eine Teilnahmebescheinigung über einen Auffrischungskurs nach STCW Kapitel A-VI/1 und VI/2 und VI/3 ausgestellt.

Voraussetzungen für die Teilnahme am Training:

SchiffsführungspersonalStudenten und Studentinnen
Personalausweis
Uneingeschränktes Seediensttauglichkeitszeugnis für den Decks- oder Maschinendienst.
Befähigungsnachweise „Sicherheitsgrundausbildung“, „Rettungsbootsmann für Überlebensfahrzeuge und Rettungsboote“ und „Fortschrittliche Brandbekämpfung“Befähigungsnachweis „Sicherheitsgrundausbildung“.
Soweit vorhanden:
„Rettungsbootsmann für Überlebensfahrzeuge und Rettungsboote“ und „Fortschrittliche Brandbekämpfung“
Patent6 Monate Fahrtzeit sowie die Hälfte der Regelstudienzeit müssen nachgewiesen werden (Vorlage des Seefahrtsbuches und der Immatrikulationsbescheinigung).

Erstattungsantrag des Arbeitgebers oder - wenn selbstständig im maritimen Bereich tätig - eine Kopie der Gewerbemeldung

 

 

Hinweis:

Sämtliche Nachweise müssen bis zum Ende des Schiffssicherungstrainings gültig sein und spätestens eine Woche vor Beginn des Trainings bei dem TZMS-WSV in Kopie vorliegen (ggf. auch als pdf-Datei oder Fax). Am ersten Trainingstag sind bei der Anmeldung die  Originale vorzulegen.

Eine Teilnahme am Schiffssicherungstraining ist sonst nicht möglich!

Kostenregelung:

  • die Heuer- und Fahrkostenerstattung sowie die Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung erfolgt nach der Richtlinie des BMDV.
  • Formular "Antrag auf Heuererstattung" Download

Ausrüstung:

  • Die persönliche Schutzausrüstung wird für die Dauer des Trainings gestellt und ist aus versicherungstechnischen Gründen zu verwenden.
  • Für die Übungen in der Schwimmhalle sind Badeschuhe und Badebekleidung mitzubringen.