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Haus- und Schulordnung des Berufsbildungszentrums Koblenz (BBiZ)

l. Allgemeines

Das Zusammenleben junger Menschen erfordert ein gewisses Maß an Disziplin, gegenseitige Rücksichtnahme, Sauberkeit, Ehrlichkeit, Hilfsbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein für die Gestaltung des täglichen Miteinanders. Von den Gästen wird daher die Einhaltung der nachfolgend aufgeführten Regeln für ein konfliktarmes Zusammenleben sowie für den reibungslosen Tagesablauf erwartet. Die Haus- und Schulordnung - in ihrer jeweils gültigen Fassung - ist für alle Auszubildenden, Berufsschüler und -Schülerinnen, Lehrgangs- und Seminarteilnehmende sowie für alle weiteren Gäste verbindlich. Für die Dauer der Abwesenheit von ihrer Heimat-Dienststelle unterstehen die Auszubildenden, Berufsschüler und -Schülerinnen, Lehrgangs- und Seminarteilnehmende der Leitung des BBiZ. Während des Berufsschulunterrichtes sind die Auszubildenden den Lehrkräften der berufsbildenden Schulen (BBS) unterstellt. Hier gilt ebenfalls die Hausordnung der BBS in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Leitung des BBiZ und die beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter üben das Hausrecht aus.

II. Schul- und Lehrgangsbetrieb

1. Anwesenheitspflicht

Die Teilnahme an den Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie am Berufsschul Unterricht ist Dienst. Dienstbefreiung wird nur in begründeten Ausnahmefällen durch die Leitung des BBiZ gewährt. Anträge auf Befreiung vom Berufsschulunterricht sind an die Lehrkraft bzw. an die berufsbildende Schule zu richten.

2. Auszubildenden- und Lehrgangssprecher/Lehrgangssprecherin

Jede Klasse der Auszubildenden und jeder Lehrgang wählt einen Sprecher bzw. eine Sprecherin. Diese tragen eventuelle Wünsche, Anregungen und Beschwerden aus der Gruppe bzw. aus dem Lehrgang der Leitung des BBiZ vor.

3. Rauchen und Handys

In allen Räumen und in den Ausbildungshallen des BBiZ ist das Rauchen nicht gestattet. Es stehen ausgewiesene Raucherplätze zur Nutzung zur Verfügung. Das Jugendschutzgesetz ist zu beachten. Während der Aus- und Fortbildungsveranstaltungen und während des Unterrichts ist die Benutzung von Handys untersagt. Diese sind auf lautlos zu stellen und nicht sichtbar aufzubewahren. In der überbetrieblichen Ausbildung sind die Handys aus Gründen der Arbeitssicherheit während der Arbeitszeit in den Zimmern zu belassen.

4. Haftung

Jedem Gast obliegt es selbst Wertgegenstände sicher zu verwahren. Das BBiZ haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung privater Gegenstände, die von den Beschäftigten sowie den Teilnehmenden von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen auf das BBiZ-Gelände mitgebracht werden. Geld und Wertgegenstände in den Räumen und auf dem Gelände sind gegen Diebstahl nicht versichert und werden bei Abhandenkommen vom BBiZ nicht ersetzt. Sie sollten daher - auch bei kurzfristigem Verlassen des Dienstraumes oder Übernachtungszimmers - unter Verschluss genommen werden. Wertsachen können im Schrank Ihres Zimmers eingeschlossen werden. Einrichtungsgegenstände und Ausbildungsmittel sowie sonstiges Zubehör sind sorgfältig zu behandeln. Für vorsätzliche und fahrlässige Beschädigung ist Ersatz zu leisten. Kosten für die Beseitigung von außergewöhnlichen Verunreinigungen sind zu erstatten.

III. Internatsbereich

1. Ordnungspflicht/regeln

Die Zimmer werden mit Zimmerschlüssel von der Rezeption zugeteilt. Für die Verschlusssicherheit der Zimmer ist jeder/jede selbst verantwortlich. Beim Verlassen sollte stets abgeschlossen werden. Die Zimmereinrichtung ist unverzüglich auf Unversehrtheit zu überprüfen. Mängel aller Art sind umgehend der Rezeption mitzuteilen; sie werden so schnell wie möglich behoben. Das Mitnehmen von Haustieren in die Zimmer ist nicht gestattet. Jeder Gast hat sich unverzüglich nach dem Einzug selbstständig über die hausspezifischen Alarm- und Evakuierungsordnung, die Standorte der Handfeuerlöscher und die Fluchtwegführung zu informieren. Die Zimmer werden regelmäßig gereinigt. Das Reinigungspersonal ist befugt, zu diesem Zweck die Zimmer zu betreten. In dieser Zeit sind die Fußböden freizuhalten, um eine gründliche Reinigung zu ermöglichen. Während der Reinigung ist das Betreten der Zimmer und der Treppenhäuser nur eingeschränkt möglich. Morgens sind die Betten ordentlich zu machen und die Zimmer aufzuräumen. Das Betreten der Internatsgebäude in Arbeitsschuhen ist nicht zulässig. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Mülleimern zu entsorgen. Auf Grund der Größe der Zimmer ist eine Bevorratung von Getränken nicht erlaubt. Das Sammeln von Leergut ist aus hygienischen Gründen auf ein Minimum zu beschränken. Das Werfen von Gegenständen jeglicher Art in den Gebäuden und aus den Fenstern sowie das Sitzen auf Fensterbänken, Heizkörpern und Geländern sind untersagt.

2. Gäste und Besuche

Gegenseitige Besuche der Auszubildenden und Lehrgangsteilnehmenden in den Internatszimmern sind nur in der Zeit nach Unterrichtsschluss bis 22:00 Uhr gestattet. In den Internatszimmern haben keine Feiern o.ä. stattzufinden, da die Räume und die Einrichtungsgegenstände hierfür nicht geeignet sind. Besuch ist in den Gemeinschaftsräumen und nicht in den Internatszimmern zu empfangen; das BBiZ ist bis spätestens 22:00 Uhr zu verlassen. Die Aufsicht führende Person ist über die Besuche zu informieren.

3. Sicherheit

Der Besitz, Konsum oder die Weitergabe von hochprozentigem Alkohol (Getränke mit mehr als 15vol% Alkoholgehalt) sind verboten. Der Verzehr alkoholischer Getränke ist auf dem Gelände des BBiZ grundsätzlich vor 16:00 Uhr nicht gestattet. Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) sind zu beachten. Mitgebrachte ortsveränderliche elektrische Geräte (bspw. Notebook, Fön, Ladegeräte, Mehrfachsteckdosen usw.) sind in einem technisch einwandfreien Zustand zu halten. Die Benutzung von offenem Feuer (bspw. Kerzen, Feuerzeuge, Teelichte usw.), entzündlichen bzw. brandbeschleunigenden Materialien in den Zimmern ist verboten. Das Lagern und Verwenden pyrotechnischer Erzeugnisse (bspw. Feuerwerkskörper, Silvesterraketen, Knaller usw.) ist verboten. Besitz, Umgang oder die Weitergabe von Waffen i.S.d. §1 Abs. 2 i.V.m. Anlage 1 Waffengesetz - in der jeweils gültigen Fassung - ist auf dem gesamten Gelände verboten. Das gilt insbesondere für Hieb-, Stich-, Schuss- und Stoßwaffen, Elektroimpulsgeräte, Gas-/Reizstoffgeräte sowie sonstige gefährliche Gegenstände (bspw. Klappmesser usw.). Auch Anscheinswaffen, d.h. Gegenstände die Waffen zum Verwechseln ähneln, sind verboten.

Besitz, Konsum oder die Weitergabe von Betäubungsmitteln i.S.d. §1 Abs. 1 i.V.m. Anlage l bis III des Betäubungsmittelgesetzes - in seiner jeweils gültigen Fassung - , insbesondere Cannabis, Marihuana, Amphetamine, Kokain, Heroin usw., sind verboten. Ebenso verboten ist das Betreten des Geländes in einem durch o. g. Betäubungsmittel verursachten Rauschzustand. In Ergänzung der Regelungen unter IV gilt hinsichtlich aller unter diesem Punkt aufgeführten Verbote, dass Verstöße zur sofortigen polizeilichen Anzeige und zu disziplinarischen und arbeitsrechtlichen Maßnahmen führen. Der Besitz, die Weitergabe und die Zurschaustellung von Sachen oder Unterlagen (z.B. Datenträger, Zeitschriften, Bücher, Kleidung) mit pornographischen, gewaltverherrlichenden, rassistischen, fremden- oder verfassungsfeindlichen Inhalten sind verboten.

4. Abwesenheit

Alle Auszubildenden unter 16 Jahren haben sich, wenn sie das BBiZ verlassen, beim Aufsicht führende/n Ausbilder/Ausbilderin abzumelden bzw. bei ihrer Rückkehr wieder anzumelden. Jeder Übernachtungsgast, der die Nacht nicht im BBiZ verbringen möchte, muss vorher die Aufsicht oder das Büro darüber informieren.

5. Nachtruhe

Außerhalb der Dienstzeiten ist eine Aufsichtsperson des BBiZ eingesetzt, jederzeit ansprechbar und unter der Tel. Nr. 0261 9819 2836 erreichbar. Mit den Telefonen in den Treppenhäuser unter 2836. Nach 24:00 Uhr jedoch nur in Notfällen oder sehr dringlichen Fällen. Die Aufsichtsperson ist bei besonderen Vorkommnissen oder bei Feuer im Hause sofort zu benachrichtigen. Alle Auszubildenden sowie Lehrgangsteilnehmenden unter 18 Jahren müssen sich täglich spätestens um 23:30 Uhr, Jugendliche unter 16 Jahren um 22:00 Uhr im Internat einfinden. Die Internatsgebäude werden um 23:30 Uhr geschlossen. Bis zu diesen Zeiten sind auch die Gemeinschaftsräume zu verlassen und die Internatszimmer aufzusuchen. Ab 22:00 Uhr sind Lärm und andere Störungen der übrigen Gäste sowie der Nachbarschaft zu vermeiden.

6. Abstellen von Fahrzeugen

Das Abstellen von Kraftfahrzeugen ist ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen erlaubt.

IV Schlussbestimmungen

Schuldhafte Verstöße gegen die in der Haus- und Schulordnung enthaltenen Verbote und Regeln stellen Gründe für weitere disziplinarische Maßnahmen dar. Eine Benachrichtigung an die zuständige Dienststelle behält sich die Leitung des BBiZ vor.

Koblenz, 24.11.2016
Leiter E. Langen