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Aufgaben

Die Aufgaben der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes:

  • Als Strompolizei- und als Bauaufsichtsbehörde sorgen wir dafür, dass sich die Wasserstraßen in einem für die Schifffahrt erforderlichen Zustand befinden und die bundeseigenen Schifffahrtsanlagen allen Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen.
  • Als Schifffahrtspolizeibehörde sind wir dafür verantwortlich, dass weder durch den Schiffsverkehr noch durch sonstige Nutzungen auf der Wasserstraße Gefahren für Mensch und Umwelt entstehen.
  • Weiterhin sind wir für die Unterhaltung, den Betrieb sowie den Aus-und Neubau von Bundeswasserstraßen samt der Anlagen zuständig, einschließlich der behördlichen Genehmigungsverfahren (Planfeststellung/Plangenehmigung).
  • Wir unterhalten und betreiben u. a. 315 Schleusenanlagen, über 300 Wehre, 2 Schiffshebewerke, 1.300 Straßen- und Bahnbrücken sowie 2 Talsperren.
  • Wir haben den gesetzlichen Auftrag, die Binnenwasserstraßen des Bundes wasserwirtschaftlich auszubauen, soweit dieser Ausbau zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erforderlich ist. Der wasserwirtschaftliche Ausbau betrifft insbesondere sogenannte hydromorphologische Maßnahmen, wie z.B. die naturnahe Gestaltung von Sohle und Ufern. Darüber hinaus sind wir für die ökologische Durchgängigkeit der staugeregelten Bundeswasserstraßen zuständig.
  • Für die Sicherheit des Schiffsverkehrs kennzeichnen wir die Fahrwasser mit etwa 1.600 festen Schifffahrtszeichen (z.B. Leuchttürme und Baken) und etwa 4.000 schwimmenden Schifffahrtszeichen (sog. Tonnen). Hinzu kommen etwa 10.000 sonstige Schifffahrtszeichen (z.B. Pricken/Tafelzeichen).
  • Wir unterhalten und betreiben an den Seewasserstraßen Verkehrszentralen und an den Binnenwasserstraßen Revierzentralen, die rund um die Uhr mit qualifiziertem Personal den Verkehr überwachen, beraten und unterstützen sowie bei Bedarf schifffahrts-polizeilich eingreifen. Darüber hinaus werden von dort aus Schifffahrtszeichen kontrolliert und ggf. geschaltet. Bei Havarien oder Umweltverschmutzungen greifen unsere Beschäftigten schifffahrtspolizeilich ein und koordinieren den Schiffsverkehr. Ferner unterstützen wir die zuständigen Behörden mit unserem Fachpersonal sowie unseren Spezialfahrzeugen und -geräten bei der Havariebekämpfung "vor Ort".
  • Wir sind als Zulassungsbehörde für die Untersuchung und Zulassung von Binnenschiffen, einschließlich der Zulassung zum Transport gefährlicher Güter auf den Binnenwasserstraßen zuständig. Dazu gehört auch die Erteilung von Typgenehmigungen für Dieselmotoren und Bordkläranlagen.
  • Als Eichbehörde eichen und vermessen wir Binnenschiffe auf Grundlage des Genfer Eichübereinkommens.
  • Wir führen eine Übersicht über die in Deutschland registrierte Binnenschiffsflotte.
  • Wir unterhalten und betreiben u.a. eine der weltweit modernsten Flotten an Mehrzweckschiffen. Rund um die Uhr sorgen unsere vier Mehrzweckschiffe für die Sicherheit in Nord- und Ostsee. Neben den Alltagsaufgaben sind die bundeseigenen Spezialschiffe auch bei Schiffsunfällen im Einsatz. Im Havariefall sind sie schnell am Unfallort - startklar zum Notschleppen, zur Öl-, Chemikalien und Brandbekämpfung.