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Klagen zur Fahrrinnenanpassung Unter- und Außenelbe abgewiesen - Stellungnahme der WSV

Ausgabejahr 2017
Datum 28.11.2017

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit dem heute verkündeten Urteil zur Fahrinnenanpassung der Unter-und Außenelbe sowohl die Klagen der Gemeinden Cuxhaven und Otterdorf als auch die der Berufsfischer abgewiesen.

Prof. Dr-Ing. Hans-Heinrich Witte, Präsident der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt. „Mit dem heute gesprochenen Urteil sind wir der Umsetzung der Fahrrinnenanpassung von Unter-und Außenelbe einen wichtigen Schritt näher gerückt. Das Gericht hat den Planfeststellungsbeschluss nicht weiterbeanstandet und hat ausdrücklich bestätigt, dass die Belange der Klägerordnungsgemäß abgewogen worden sind.
Die Bearbeitung der im Verfahren der Umweltverbände vom Bundesveraltungsgericht genannten Beanstandungen haben wir weitgehend abgeschlossen. Die überarbeiteten Punkte werden in das dritte Planergänzungsverfahren einfließen, das im kommenden Jahrdurchgeführt wird.“

Am 13. Dezember werden dann am Bundesverwaltungsgericht noch die Klagen von Privatpersonen und von Wasser- und Bodenverbänden verhandelt.